Frage an Daniela Ludwig bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Carmen F. •

Frage an Daniela Ludwig von Carmen F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Ludwig,

die Zeit vor der Landtagswahl ist eine anstrengende Zeit, denoch habe ich einige wichtige Fragen an Sie. Ich versuche mich kurz zu fassen.
Haben sie auch Familienangehörige, auf Staatskosten angesellt?
Was halten sie von dieser Gesetzeslücke, die es dem Abgeordneten immernoch erlaubt seine Familie auf Staatskosten zu entlohnen.
Soweit ich weiß, hat keine andere Beamtenbehörde dieses Recht der Familienvergütung, oder das Recht auf zwielichtige Nebeneinkünfte?
Wegen der Nebeneinkünfte kann Deutschland, eine wichtige EUVerordnung, nicht umsetzen, um die sie mehrmals aufgefordert wurde.
Jetzt droht die EU eine Strafzahlung an, weil die Antikorruptionsverordnung in Deutschland nicht umgesetzt wird. Solle diese Strafe dann auch aus Steuereinnahmen beglichen werden?
Ich möchte mich schon vorab für die Beantwortung bedanken, und wünsche ihnen Gesundheit und viel Glück bei den nächsten Wahlen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihr großes Interesse am politischen Geschehen in Deutschland. Die Beschäftigung von Familienangehörigen durch Abgeordnete war in den letzten Wochen ein wichtiges Thema in den Medien und natürlich auch bei uns Abgeordneten. Man muss jedoch bei diesem Thema einen deutlichen Unterschied zwischen den Bundestagsabgeordneten und den Abgeordneten des Bayerischen Landtags machen: Für die Bundestagsabgeordneten gelten seit langem sehr strenge Regelungen, die die Beschäftigung von Familienmitgliedern verbieten. Ich darf Ihnen deshalb versichern, dass ich selbst keinen meiner Angehörigen angestellt habe oder hatte. Im Landtag war dies jedoch bis vor kurzem noch völlig legal, wenn auch nicht immer moralisch richtig. Diese von Ihnen angesprochene Gesetzeslücke ist jedoch inzwischen behoben; der Landtag hat am 16. Mai 2013 ein Gesetz verabschiedet, das seinen Abgeordneten die Beschäftigung von Familienmitgliedern bis zum vierten Verwandtschaftsgrad verbietet. Dieses Gesetz beinhaltet im Übrigen auch einen Passus zur Offenlegung von Nebeneinkünften. Damit wurden die Regelungen für Landtagsabgeordnete an die für Bundestagsabgeordnete größtenteils angeglichen. Die CSU bedauert es, diese Änderung nicht schon vor Jahren eingebracht zu haben, hat jedoch bereits die Konsequenzen aus der Angelegenheit gezogen und alle Fälle veröffentlicht. Die betroffenen Kabinettsmitglieder werden die Gelder zurückzahlen, außerdem wurden personelle Konsequenzen gezogen wo nötig. Für genauere Auskünfte zu diesem Thema, würde ich Sie jedoch bitten, sich an den Landtag selbst oder Ihren Landtagsabgeordneten zu wenden.

Der zweite Teil Ihrer Frage bezog sich auf die UN-Konvention gegen Korruption. Es ist richtig, dass Deutschland diese Konvention zwar unterschrieben, jedoch noch nicht ratifiziert und umgesetzt hat. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist. Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei frei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Amtsträger gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. Die Union wird deshalb weiterhin nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen und sich weiterhin uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich einsetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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