Frage an Daniela Ludwig bezüglich Verkehr

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Daniela Ludwig
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Frage von Fabian B. •

Frage an Daniela Ludwig von Fabian B. bezüglich Verkehr

Guten Tag Frau Ludwig,

vielen Dank erst mal für Ihre Antwort.

Das die Rettungsgasse aus Unwissenheit nicht gebildet wird, kann gut möglich sein und belegt auch eine aktuelle Forsa-Umfrage die zeigt, dass 64% der Autofahrer keine korrekte Rettungsgasse bilden können. Aber dennoch hat jeder der einen Führerschein besitzt einmal gelernt wie diese funktioniert. Als Kind hat man auch mal gelernt, dass man nicht klauen darf. Wollen Sie nun auch jeden Dieb in Schutz nehmen, nur weil er nicht mehr wusste, dass man das nicht darf? Sollte hier der Leitsatz nicht heißen: "Dummheit schützt vor Strafe nicht?" Hier ist doch der Autofahrer selbst in der Verantwortung, sein Wissen aufzufrischen.

Das Sie die Regelung vereinfacht haben, begrüße ich sehr, allerdings wird es dadurch nicht besser.

Auch Banner auf Autobahnbrücken werben für die Rettungsgasse, allerdings werden keine neuen mehr angebracht und beschädigte oder verwitterte ersetzt, weil diese Banner das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zur Bildung einer Rettungsgasse „nicht signifikant verbessert hätten“, heißt es aus dem Bayerischen Innenministerium.

Hin und wieder frage ich mich, wieso sie als Abgeordnete so dagegen sind, endlich mal durchzugreifen wo es wichtig ist. Bei anderen Themen, können Sie große Reden schwingen aber da wo es Menschenleben retten kann, da wollen Sie erst mal diskutieren und Zeit vergehen lassen. Ich möchte Sie persönlich nicht angreifen, denn dazu habe ich keinerlei Grund. Wenn Sie mal die Realität erleben wollen, dann fahren Sie doch einfach mal im Feierabendverkehr auf diese Autobahnen. Dann sehen sie wie gut die Aufklärungsaktion funktioniert. Nämlich überhaupt nicht!

Die Erhöhung der Geldbuße hätte eine Generalpräventive Wirkung. Oder finden Sie nicht?

Gemeinsame Koalition will Einbrüche nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen behandeln. Wäre es hier nicht auch denkbar, dass man das nicht bilden der Rettungsgasse als unterlassene Hilfeleistung werten kann?

Fabian Beck

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Sehr geehrter Herr Beck,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Wie bereits ausgeführt, halte ich eine abschreckende Strafe von 2000€ für das Nichtbilden einer Rettungsgasse für nicht zielführend. Gegenseitiges Verständnis, für Autofahrer und Rettungskräfte, muss bei einer konstruktiven Lösungsfindung vorherrschen. Das Filmen von Einsatzfahrten zur Beweissicherung, wie von Ihnen in Ihrer Petition gefordert, würde zudem rechtliche Probleme aufwerfen, eine vernünftige Ermittlung und Strafverfolung wäre nicht durchführbar. Aufklärung der Autofahrer halte ich in dieser Sache für den vernünftigsten Weg zur Lösung des Problems. Sicherlich wird auch die angestoßene Debatte zum Thema Rettungsgasse für eine erhöhte Wahrnehmung bei den Autofahrern sorgen. Darüber hinaus würde ich empfehlen, zunächst die Erfolge der überarbeiteten Regelungen zur Rettungsgasse abzuwarten, bevor neue Maßnahmen getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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