Am 14. April 2026 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben.
Selbstverständlich fällen wir unsere politischen Entscheidungen erst nach intensiven Prüfungen, aufgrund fachlicher Informationen und Studien aus Theorie und Praxis (z.B. Anhörungen) sowie nach genauen Abwägungen.
Ein verpflichtendes, sehr weitgehendes Lobbyregister speziell für Unternehmen sehe ich kritisch, weil es den Dialog unnötig bürokratisch erschweren kann, gerade für den Mittelstand.
Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des beamtenrechtlichen Streikverbots ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich geklärt
bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten kann. Das BMI wird zeitnah einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vorlegen.
Ich verweisezunächst auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs, der sich nun im Bundestag in den Beratungen befindet
