Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte, und jetzt nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?
Laut Netzpolitik (https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/) setzte Parlamentspräsidentin Metsola den Vorschlag zur Chatkontrolle kurzfristig Ende Juni wieder auf die Tagesordnung, obwohl das Parlament die anlasslose Überwachung mehrfach abgelehnt hatte. Die Abstimmung fand heute (09.07.2026), kurz vor der Sommerpause, statt. Obwohl 314 Abgeordnete für die Ablehnung stimmten (276 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen), scheiterte diese, weil eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre. Kritiker wie Konstantin Macher (Digitale Gesellschaft) sprechen von einem "miesen Verfahrenstrick gegen eine Mehrheit der Abgeordneten".
Ist es für Sie demokratisch, wenn Themen solange wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist - selbst gegen den Willen der Mehrheit?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Juli, das ich sorgfältig gelesen habe.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Der Begriff „Chatkontrolle“ vermittelt allerdings ein falsches Bild der Abstimmung. Gegenstand war keine allgemeine oder anlasslose Überwachung privater Kommunikation, sondern die Verlängerung einer Übergangsregelung, die es Anbietern weiterhin ermöglicht, bereits bestehende Technologien freiwillig einzusetzen, um bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erkennen und deren weitere Verbreitung zu verhindern.
Meine Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Übergangsregelung. Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen. Gleichzeitig halte ich es für richtig, dass Plattformen weiterhin auf freiwilliger Basis gegen die Verbreitung bereits bekannter Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs vorgehen können. Dafür braucht es eine klare gesetzliche Grundlage sowie wirksame rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Schutzmechanismen.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister
