Wie positionieren Sie sich zur Chatkontrolle? Setzen Sie sich konsequent gegen eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten und für den vollen Erhalt der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein?
Sehr geehrter Herr McAllister,
die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle erfüllt mich mit großer Sorge. Der Versuch, private Nachrichten flächendeckend und anlasslos zu scannen, stellt unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter einen pauschalen Generalverdacht. Das führt zu einer inakzeptablen Massenüberwachung und verletzt das digitale Fernmeldegeheimnis.
Der Schutz von Kindern ist extrem wichtig, darf aber keinesfalls durch den Abbau fundamentaler Bürgerrechte erkauft werden. Das Aufweichen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet zudem die IT-Sicherheit aller Menschen in der EU.
Als Bürgerin erwarte ich von Ihnen ein klares Bekenntnis zum Erhalt unserer Grundrechte und eine Absage an anlasslose Überwachungsmaßnahmen. Über eine präzise Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica B. Aus Cadenberge
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juli, das ich sorgfältig gelesen habe.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Der Begriff „Chatkontrolle“ vermittelt allerdings ein falsches Bild der Abstimmung im Europäischen Parlament. Gegenstand war keine allgemeine oder anlasslose Überwachung privater Kommunikation, sondern die Verlängerung einer Übergangsregelung, die es Anbietern weiterhin ermöglicht, bereits bestehende Technologien freiwillig einzusetzen, um bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erkennen und deren weitere Verbreitung zu verhindern.
Meine Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Übergangsregelung. Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen. Gleichzeitig halte ich es für richtig, dass Plattformen weiterhin auf freiwilliger Basis gegen die Verbreitung bereits bekannter Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs vorgehen können. Dafür braucht es eine klare gesetzliche Grundlage sowie wirksame rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Schutzmechanismen.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister
