Die Europäische Union steht für die Werte von Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Europäischen Union, Entwicklungen aufmerksam zu beobachten, rechtlich zu bewerten und dort, wo Grenzen des Völkerrechts überschritten werden, dies auch klar zu benennen.
Eine Anhebung des Limits auf 30 km/h würde eine Änderung der EU-weiten Fahrzeugdefinition erfordern
Ziel bleibt es, besonnen, verhältnismäßig und regelbasiert zu handeln. Dabei ist das Anti-Coercion-Instrument (ACI) der Europäischen Union eine mögliche Option. Dieses Instrument schafft erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen, um auf wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten reagieren zu können.
Klimapolitik gelingt nur im Einklang mit Wettbewerbsfähigkeit.
Keine Zusammenarbeit mit Radikalen, die unsere Werte - pro-Europa, pro-Ukraine und pro-Rechtsstaat - in Frage stellen. Das sind unsere Leitplanken.
Mit der Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Position festgelegt. Diese wird nun an den Rat der Europäischen Union übermittelt, der entscheiden muss, ob er die Parlamentsfassung übernimmt, ändert oder ablehnt. Damit ist das Verbot noch nicht endgültig beschlossen und kann im weiteren Verfahren noch abgewendet werden.