Label
Werden Sie sich für einen Erhalt der extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie einsetzen und sich an diesem Punkt gegen die Empfehlung der Finanzkommission stellen?

Portrait von David Preisendanz
David Preisendanz
CDU
100 %
/ 9 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Elfi E. •

Werden Sie sich für einen Erhalt der extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie einsetzen und sich an diesem Punkt gegen die Empfehlung der Finanzkommission stellen?

Sehr geehrter Herr Preisendanz,

ich bin neu niedergelassene Psychotherapeutin in der Landeshauptstadt in BaWü. Nach jahrelanger, kostenintensiver Ausbildung habe ich eine Zulassung abkaufen können. Nun ist zum Beginn meiner Praxisgründung durch die Gesundheitsreform keinerlei Planungssicherheit mehr für mich vorhanden, da mir eine Liquiditätsprognose auf der Basis fester Stundensätze erstellt wurde. Auch die Anstellung einer Kollegin ist so stark risikobehaftet. Eine Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, oder auch eine "schleichende Quotierung" aber einer bestimmte Menge von Leistungen, zwingt mich so zu rein konservativer Planung. Es werden dadurch schon in absehbarer Zeit in meiner Praxis mind. zehn Plätze (je nach Quotierung durchaus mehr) verloren gehen. Wie weit der Reinerlös wirklich sinken wird, ist schwer zu sagen: so ist keine Existenzgründung möglich. Und keine Schaffung eines Arbeitsplatzes! Bitte prüfen Sie die Idee der Budgetierung.

Portrait von David Preisendanz
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Beschreibung macht deutlich, mit welchen Herausforderungen viele ambulant tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten derzeit konfrontiert sind. 

Eine bedarfsgerechte, flächendeckende und möglichst wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Gleichzeitig ist es das Ziel, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren und den massiven Anstieg der Zusatzbeiträge in den letzten Jahren zu stoppen. Aus diesem Grund hat das Kabinett am 29. Mai 2026 den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragsätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) beschlossen.

Der Gesetzesentwurf sieht Einsparmaßnahmen für alle Leistungserbringer vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung werden durch die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen die bisher extrabudgetär vergüteten Leistungen begrenzt. Dabei werden sie jedoch nicht – wie Sie befürchten und beschreiben - in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Vielmehr haben die Vertragspartner auf Landesebene (Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen) eine Gesamtvergütung für das Ausgabenvolumen für die Leistungen zu beschließen, die durch Beschlüsse vom Bewertungsausschuss außerhalb der MGV (extrabudgetär) vergütet werden. Antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen der Psychotherapie werden bereits seit dem 1. Januar 2013 extrabudgetär vergütet.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen erneut sorgfältig analysieren. Ziel muss eine bessere Steuerung und somit Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sein. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung vereinbart. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
David Preisendanz

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von David Preisendanz
David Preisendanz
CDU

Weitere Fragen an David Preisendanz