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Sind Ihnen die konkreten Folgen der ab heute geltenden Verpackungsverordnung für "kleinere" Händer bewußt?

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Delara Burkhardt
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Frage von Knut W. •

Sind Ihnen die konkreten Folgen der ab heute geltenden Verpackungsverordnung für "kleinere" Händer bewußt?

Sehr geehrte Frau Burkhardt,

seit heute ist die PPWR (Verordnung(EU)2025/40, Verpackungsverordnung) größtenteils in Kraft getreten.

Ich kenne leider ihr Abstimmungsverhalten nicht. Falls Sie dieser Verordnung zugestimmt haben, hätte ich mal eine Frage.

Wissen Sie eigentlich, welches Bürokratie-Monster Sie erschaffen und welche Handelshemmnisse Sie gerade für "kleine" (Online-)Händler EU-Weit geschaffen haben?

Ich werde wie viele andere Händler auch, meine Waren aus Kostengründen nicht mehr europaweit anbieten können, da eine Bestellung von Bevollmächtigten und Lizensierung in jedem einzelnen Land wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Bisher war ich überzeugter Europäer. Langsam kommen auch mir Zweifel, ob dieser Irrsinn an Verordnungen der europäischen Idee dienlich sein kann oder wieder nur die Menschen in die Arme der Populisten treibt.

Bürokratieabbau sieht eindeutig anders aus.

Mit freundlichen Grüßen

Knut W.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

Zunächst möchte ich mich für Ihr Schreiben und damit entgegengebrachte Vertrauen bedanken! Das Ziel der PPWR ist es, das steigende Aufkommen an Verpackungen zu reduzieren, Hersteller an den Entsorgungskosten von Verpackungsabfällen zu beteiligen und Kreislauffähigkeit zu fördern. An diesen Zielen halte ich fest.

Dennoch verstehe ich Ihren Frust über die Umsetzung der PPWR und den damit verbundenen Auflagen sehr. Mir ist bewusst, dass der zusätzliche bürokratische und vor allem auch finanzielle Aufwand im Kontext der Ernennung Bevollmächtigter sowie Lizenzierungen für kleine Unternehmen nur schwer umsetzbar ist. Dass nur noch große Händler auf dem Markt bestehen können, darf nicht die Konsequenz sein. Deshalb unterstützt die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament Ihr Anliegen.

Auch die EU- Kommission hat das Problem erkannt und schlägt eine Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, bis 2035 vor. Aktuell laufen Verhandlungen zwischen dem Rat (Mitgliedsstaaten) und dem EU- Parlament dazu. Als Verhandlungsführerin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament setze ich mich für eine Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für Kleinstunternehmen ein.

Ob und wann es dazu eine Einigung geben wird, ist derzeit aber noch nicht absehbar. Dies liegt an der aktuellen Blockadehaltung des Rates:

Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten ist Teil der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR - extended producer responsibility). Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen sich an den Kosten der Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen beteiligen. Sonst würden diese Kosten auf Kommunen und damit auf Steuer- und Gebührenzahler entfallen. Da nationale Behörden ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen im Ausland oft nicht direkt durchsetzen können, wurde das System der Bevollmächtigten geschaffen. Die Mitgliedsstaaten befürchten, dass eine Aussetzung der Bevollmächtigtenplicht zu einer Situation führen könnte, in der ausländische Unternehmen Waren in andere Mitgliedstaaten verkaufen, ohne sich an den dort entstehenden Entsorgungskosten zu beteiligen. Die Kosten müssten dann von inländischen Unternehmen oder der Allgemeinheit getragen werden (sogenannte Trittbrettfahrer-Problematik).

Es muss also eine schwierige Balance zwischen der Möglichkeit der Marktteilnahme für alle und der Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gefunden werden. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament setzt sich daher für einen gezielteren Ansatz ein als den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen: Kleinstunternehmen sollten von der Pflicht ausgenommen werden, während die Regelung für größere Marktteilnehmer bestehen bleibt. Wir hoffen, dass dieser Vorschlag für Bewegung unter den EU-Mitgliedsstaaten sorgen kann.

Darüber hinaus braucht Europa eine grundsätzliche Reform der grenzüberschreitenden Herstellerverantwortung. Dazu möchte die Europäische Kommission im Herbst einen Vorschlag vorlegen. Die sozialdemokratische Fraktion fordert die Überwindung der Zersplitterung der Systeme erweiterter Herstellerverantwortung in 27 unterschiedliche Systeme und die Einführung eines digitalen europäischen One-Stop-Shops, über den Unternehmen ihre Verpflichtungen zentral erfüllen können – ähnlich wie es bereits bei der Mehrwertsteuer möglich ist.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass ich mich für eine schnellstmögliche Aussetzung der Bevollmächtigungspflicht für Kleinstunternehmen einsetze. wie auch für eine langfristige und bürokratieärmere Lösung mit einem zentralen europäischen Register. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Delara Burkhardt

 

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