Weitere (dringliche) Zuweisung von Bundesmittel für die Wohnraumförderungsprogramme der Länder möglich?

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Frank S. •

Weitere (dringliche) Zuweisung von Bundesmittel für die Wohnraumförderungsprogramme der Länder möglich?

Sehr geehrter Herr Rohde,
nahezu alle Bundesländer benötigen für deren Wohnraumförderungsprogramme dringend weitere Unterstüzung vom Bund.In vielen Ländern sind die Programm bereits überzeichnet, es kommt bereits zum völligen (Förder-) stopps. Die Erteilung von Förderzuschüssen sind für die Vorhaben im geförderten Wohnungsbau unerlässlich. Auch für die damit verbundenen konjunkturbeeinflussenden Gewerke, wie Handwerk und Mittelstand ist es von elementarer Bedeutung zu wissen, mit welchen Aufträgen sie rechnen können. Auch müssen Materialien, mit teils langen Lieferzeiten bestellt werden. Das ist aber nur möglich, wenn auch Aufträge erteilt werden. Und Aufträge können erst erteilt werden, wenn die Föderbescheide ausgereicht werden. Sehen hier Sie als Sprecher AG Haushalt der SPD eine Möglichkeit den Ländern jetzt schnell weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Es sollte ja für alle Akteure in diesem Sektor Klarheit und Verlässlichkeit für 2024 bestehen. Vielen Dank im Voraus!

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der perspektivischen Wohnraumförderung und der Verteilung von Bund-Länder-Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang, die mich am 11. August dieses Jahres erreicht hat.

In Deutschland besteht ein großer Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Hierfür verantwortlich sind u.a. die gestiegenen (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland sowie Materialengpässe und Lieferkettenprobleme. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Situation zusätzlich erschwert. Ich stimme Ihnen zu, dass im Bausektor an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat das Problem erkannt und in dieser Legislaturperiode ein eigenes Bauministerium gebildet. Damit stellen wir das bezahlbare und nachhaltige Bauen und Wohnen in den Mittelpunkt der nationalen Wohnungspolitik.

Wichtig ist jedoch, dass die ausschließliche Zuständigkeit und Verantwortung für die Wohnraumförderung bei den Ländern bleibt. Der Bund unterstützt die Länder bei ihrer Aufgabe nach Kräften und das gilt auch zukünftig. Nur in Verantwortung der Länder können jedoch die unterschiedlichen Verhältnisse auf den Wohnungsmärkten berücksichtigt und die zielgenaue Verbesserung der Wohnraumversorgung ermöglicht werden. Den Ländern obliegen insofern das Recht zur Gesetzgebung in diesem Bereich und die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung (vgl. §3 Abs.2 WoFG; §5 Abs.2 WoFG).

Sie fragen nach konkreten Hilfestellungen des Bundes an die Länder. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 wurde ein neuer Finanzhilfetatbestand geschaffen. Auf dieser Grundlage kann der Bund den Ländern ab 2020 zweckgebundene Finanzhilfen für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren. Die zugehörigen Verwaltungsvereinbarung "Sozialer Wohnungsbau 2023" (hier: Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2023 (VV Sozialer Wohnungsbau 2023)) und die Verwaltungsvereinbarung "Junges Wohnen 2023" (hier: Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2023) sind nach Unterzeichnung durch alle 16 Länder am 24. März 2023 in Kraft getreten. Damit der Bund den sozialen Wohnungsbau mit den Ländern stärken kann und perspektivisch die im Koalitionsvertrag anvisierten 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr erreicht werden, sollen den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2026 Finanzhilfen in der Rekordhöhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro gewährt werden. Allein für das Programmjahr 2023 stehen 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In Bezug auf den Bundeshaushalt 2024, für den das parlamentarische Verfahren gerade erst gestartet ist, ist für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Regierungsentwurf ein Anwachsen des Mittelansatzes vorgesehen; damit ist er unter den wenigen Bereichen, die einen on-top Mittelaufwuchs erhalten sollen.

Klar ist: Es ist in unserem Interesse, dass die bereitgestellten Mittel von den Ländern ergänzt und entsprechend ihrem Bedarf eingesetzt werden. Angesichts von Baupreissteigerungen, Fachkräftemangel und Zinssteigerungen ist es außerdem dringend notwendig, dass wir abseits von finanzpolitischen Fragen auch für eine Wohnungsneubau- und Sanierungsoffensive sorgen. Auf diese Weise kann die Bauwirtschaft mobilisiert werden. Der Bund kann den Flächenengpass für den Wohnungsneubau ebenfalls entspannen, indem er die Kommunen bei der Aktivierung von Brachen und bei aktiver Bodenpolitik unterstützt. Auch durch steuerpolitische Maßnahmen können die Investitionsbedingungen für die Wohnungswirtschaft verbessert werden und aktiv Neubauimpulse gesetzt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Bei weiteren Anliegen zu diesem oder weiteren Themen, können Sie sich jederzeit gerne an mich oder mein Team wenden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dennis Rohde

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