Frage an Dennis Thering bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Dennis Thering
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Frage von Peter S. •

Frage an Dennis Thering von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Thering!

Am kommenden Mittwoch berät die Bürgerschaft über die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2019 „HafenCity – Elbtower – Information über das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept“ (Drucksache 22/1751)

Die Bürgerschaft hatte unter anderem verlangt, „dass eine Nutzung entwickelt wird, die in besonderer Weise eine Anziehungskraft des Standorts befördert und dabei von gesamtstädtischer Bedeutung ist.“ Diese Forderung bezog sich vor allem auf den Nachweis der Funktionalität der „öffentlichkeitsbezogenen Nutzung von mehr als 11.000 m² in den untersten Geschossen“ des Elbtowers.

In dem Bebauungs- und Nutzungskonzept des Investors vom 16. Januar 2018 waren unter dem Stichwort „Attraktivität für Besucher“ vier Varianten vorgestellt worden: ein Water Education Center („Das Water-Education-Center ist in Abstimmung mit Beratern und möglichen Betreibern“), ein House of Pop („Für das Haus of Pop liegt eine unterzeichnete Interessenbekundung (letter of intent) vor.“), ein Mobility experience center oder ein eSports Center.

Zweieinhalb Jahre später ist in der Stellungnahme des Senats von keiner der vier Varianten mehr die Rede. Nun heißt es: „Die Flächen sind sehr flexibel nutzbar, zurzeit steht noch nicht fest, ob hier beispielsweise eine museale Nutzung oder eine Nutzung aus dem Edutainmentbereich ihren Platz finden wird.“

Würden Sie zustimmen, dass der Investor hier seine Versprechungen nicht gehalten hat? Falls ja, wollen Sie das durchgehen lassen?

Stimmt es, dass die Flächen für die öffentlichkeitsbezogene Nutzung im Sockelgeschoss reduziert wurden, wie die Immobilienzeitung am 20. Oktober berichtet hat?

https://www.immobilien-zeitung.de/1000074557/elbtower-mehr-bueroflaeche-weniger-fuer-hotels

Stimmt es ferner, dass auf den von der Bürgerschaft verlangten Vorvermietungsnachweis verzichtet werden kann?

Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus alledem?

Beste Grüße

Peter Schönberger

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Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Elbtower.

Wir haben das Projekt von Beginn an kritisch begleitet. Dass mittlerweile von den Ihnen erwähnten Nutzungskonzepten für die Öffentlichkeit keine Rede mehr ist, bestätigt unsere Skepsis. Es heißt nun nur noch, dass im November ein neues Konzept präsentiert werden soll. Außer der Aussichtsplattform gibt es derzeit also keine weitere öffentliche Nutzungsangebote.

Die Aufteilung der Flächennutzung hat sich in der Tat wie dargestellt verändert. Der entsprechende Nachtrag zum Kaufvertrag ist im Transparenzportal.

Für weitere Fragen zum Elbtower können Sie sich auch gerne direkt an unsere Fachsprecherin Frau Dr. Frieling wenden (https://cduhh.de/anke-frieling/).

Herzliche Grüße

Ihr
Dennis Thering

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