Auf wie viele Millionen an möglichen Einnahmen hat der Senat bei der sogenannten „Konzeptvergabe“ des Erbbaurechts für den Alsterpavillon verzichtet?
Wie das Hamburger Abendblatt am 2. April 2025 berichtete, hat der frühere Betreiber des Alsterpavillon nach eigenen Angaben vergeblich 125 Millionen € geboten, um das neu ausgeschriebene Erbbaurecht für den Alsterpavillon für weitere 40 Jahre zu erlangen.
https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article408679646/alsterpavillon-alex-hatte-fuer-standort-in-hamburg-125-millionen-euro-geboten.html
Nach Angaben im jüngst veröffentlichten Bericht der Kommission für Bodenordnung für 2025 wurde das Erbbaurecht für das Pavillon-Grundstück und für einen weiteren Gastronomiebetrieb im Bezirk Mitte für zusammen knapp 38 Millionen € (Rentenbarwert zuzüglich Entschädigung für Gebäude) vergeben (siehe Ziffer 3.2 auf Seite 9):
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/103644/23_03863_bericht_der_kommission_fuer_bodenordnung_ueber_ihre_taetigkeit_im_jahr_2025#navpanes=0
Der Rentenbarwert beschreibt den heutigen Gesamtwert aller künftigen Erbbauzinszahlungen.
Der Senat hat uns auf unsere Schriftlichen Kleinen Anfragen zu diesem Thema keine vollständige Auskunft gegeben. Es werden entsprechend keine Stellungnahmen zu Namen der Bieter oder zu Gebotshöhen veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund kann ihre Frage auf Grund nicht veröffentlichter Informationen nicht beantwortet werden. In den Anfragen der CDU wird gleich zu Anfang noch einmal darauf hingewiesen, dass es der Stadt bei der Vergabe nicht um den höchstmöglichen Preis, sondern um die passende Konzeptqualität gehe, die dann für die Vergabe ausschlaggebend gewesen sei.
