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Wie kann ihre Partei den GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befürworten. Es wird dazu führen, dass Therapiepraxen schließen müssen, sie sind wirtschaftlich nicht mehr tragbar.

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Dennis Thering
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Frage von Tatjana S. •

Wie kann ihre Partei den GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befürworten. Es wird dazu führen, dass Therapiepraxen schließen müssen, sie sind wirtschaftlich nicht mehr tragbar.

Kranke bekommen jetzt schon kein Therapieplatz. In Zukunft wird es noch schwieriger. Menschen ohne Therapie werden Berufsunfähig und werden dem Staat noch mehr Geld kosten. Dauerhaft wird hier also auch kein Geld gespart. Jedes Euro das in Therapie gesteckt wird, spart den Krankenkassen drei Euro!

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Die Sorge, dass sich die bereits heute unzureichende psychotherapeutische Versorgung weiter verschärfen könnte, ist berechtigt. Für uns ist klar: Eine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge darf nicht dazu führen, dass wirtschaftlich geführte Praxen schließen und Patientinnen und Patienten noch länger auf dringend notwendige Behandlungen warten müssen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung dennoch zugestimmt, weil Nichtstun keine verantwortbare Alternative gewesen wäre. Für 2027 drohte der gesetzlichen Krankenversicherung eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen wären erneut deutlich steigende Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erwarten gewesen. Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist keine abstrakte Haushaltsfrage, sondern eine Voraussetzung dafür, dass medizinische und psychotherapeutische Leistungen dauerhaft finanziert werden können. 

Richtig ist zugleich, dass das Gesetz die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verändert. Diese werden ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Der aktuelle Leistungsbedarf soll dabei vollständig berücksichtigt werden. Zudem dürfen im Jahr 2027 bereits begonnene, antrags- und genehmigungspflichtige Behandlungen nicht durch Honorarbegrenzungen oder Honorarkürzungen beeinträchtigt werden. 

Diese Schutzregelungen entbinden uns jedoch nicht von der Verantwortung, die Auswirkungen genau zu kontrollieren. Unser Maßstab ist eindeutig: Psychotherapiepraxen müssen wirtschaftlich arbeiten können, laufende Behandlungen müssen gesichert sein und der Zugang zu Therapie darf sich nicht verschlechtern. Sollte die neue Vergütungsstruktur zu Praxisschließungen, längeren Wartezeiten oder regionalen Versorgungslücken führen, muss der Gesetzgeber unverzüglich nachsteuern.

Der grundlegende Punkt ist aber richtig: Nicht oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen verursachen hohe Folgekosten, etwa durch lange Arbeitsunfähigkeit, stationäre Behandlungen oder Erwerbsminderung. Eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung ist deshalb nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch wirtschaftlich vernünftig

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