Wurde vom Finanzsenator beim Dialogforum Schiene HH Altona gegen EU-Vergaberecht verstoßen, indem europaweite Ausschreibungen unterblieben, obwohl der Schwellenwert von 214 000 € überschritten war?

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Dennis Thering
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Frage von Peter S. •

Wurde vom Finanzsenator beim Dialogforum Schiene HH Altona gegen EU-Vergaberecht verstoßen, indem europaweite Ausschreibungen unterblieben, obwohl der Schwellenwert von 214 000 € überschritten war?

Sehr geehrter Herr Thering!

Finanzsenator Dressel sitzt gemeinsam mit dem Verkehrssenator im Lenkungskreis des Dialogforums, der u.a. über Auftragsvergaben entscheidet. FHH und DB tragen die Kosten des Dialogforums hälftig, es handelt sich also um gemeinsame Auftragsvergaben.
Das Sekretariat des Forums wurde gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben, also ohne Ausschreibung im EU-Amtsblatt. Im Protokoll des Lenkungskreises vom 25. Juni 20 war aber zuvor festgehalten, dass eine „EU-weite Ausschreibung aufgrund der Höhe der Summe“ erfolgen sollte.
Am 23. August 21 wurde vom Lenkungskreis die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Güterumgehungsbahn mit einem Wert von geschätzten 400 000 € gebilligt. Auch in diesem Fall erfolgte die Vergabe gemäß UVgO, also ohne EU-weite Ausschreibung.
Da hier nur 1000 Zeichen zur Verfügung stehen, kann ich die Dokumente, auf die ich mich beziehe, leider nicht verlinken. Stelle Ihnen diese gerne auf Wunsch zur Verfügung.

Danke für Ihr Interesse!

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Sehr geehrter Herr S.,

im Rahmen des Dialogforums wurde geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung der nördlichen Güterumgehungsbahn für den Schienenpersonennahverkehr sinnvoll und möglich ist. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben (Auftragnehmer: Transport Technologie-Consult Karlsruhe GmbH), deren Ergebnisse für das erste Quartal dieses Jahr angekündigt worden sind. Immer dann, wenn eine Überschreitung der Schwellenwerte für die beschränkte Ausschreibung vorliegt oder keine Gründe für eine andere Vergabeart bestehen – bspw. wenn der Auftrag nicht besonders dringlich ist oder etwa die gewerblichen Schutzrechte verletzt werden –, bedarf es einer öffentlichen Ausschreibung. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte gelten für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen unterschiedliche Regelungen; hierbei ist auf Landes- und Kommunalebene die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.

Das Dialogforum sollte eine ordnungs- und gesetzesgemäß organisierte und transparente Plattform zur Diskussion aktueller Bahnprojekte sein. Wir bemühen uns daher im nächsten Schritt um die Abfrage weiterführender Informationen, um die Vergabe der Studie ohne EU-weite Ausschreibung, trotz der Überschreitung des in den Jahren 2021/22 geltenden Schwellenwertes von 214.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen, angemessen beurteilen und einen möglichen Verstoß gegen das Vergaberecht aufdecken zu können.

Herzliche Grüße

Ihr

Dennis Thering

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