Informationsfreiheitsgesetz Änderung stimmen sie das zu oder nicht?
Reformvertrag
Sehr geehrter Herr F.,
ich unterstütze grundsätzlich die Zielrichtung, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Das bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass Transparenz staatlichen Handelns aufgegeben werden soll.
Für mich ist klar: Bürgerinnen und Bürger müssen staatliches Handeln nachvollziehen können. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden demokratischen Rechtsstaates. Gleichzeitig müssen aber auch andere berechtigte Interessen berücksichtigt werden, etwa der Schutz personenbezogener Daten, der Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden vor Anfeindungen und Bedrohungen, der Schutz sicherheitsrelevanter Informationen sowie die Funktionsfähigkeit der Verwaltung.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht es daher nicht darum, Informationsrechte pauschal abzuschaffen, sondern sie rechtssicher, praktikabel und verantwortungsvoll auszugestalten. Gerade in Zeiten zunehmender Bedrohungen, etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen, Spionageabwehr oder Terrorismusbekämpfung, müssen wir sorgfältig abwägen, welche Informationen zugänglich gemacht werden können und wo Schutzinteressen überwiegen.
Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes muss deshalb zwei Ziele miteinander verbinden: den berechtigten Zugang zu amtlichen Informationen erhalten und zugleich Missbrauch, Überforderung der Verwaltung sowie Gefahren für Sicherheit und Persönlichkeitsrechte vermeiden.
Ein konkreter Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein. Dabei werde ich darauf achten, dass Transparenz und Bürgernähe gewahrt bleiben, aber auch die notwendigen Schutzinteressen des Staates und seiner Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Herbstreuth
