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Wird das IFG de facto abgeschafft?

Diana Herbstreuth
CDU
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Frage von Diana M. •

Wird das IFG de facto abgeschafft?

Sehr geehrte Frau Herbstreuth, aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren. Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der Union beschlossen, das IFG im Sinne der Bürger*innen zu reformieren. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen. Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten. Zivilgesellschaftliche Organisationen oder Pressevertreter dürften offenbar keine Anfrage mehr stellen. Nun ist es an Ihnen, diese Pläne zu stoppen. Als Mitglieder des Innenausschusses müssen Sie das IFG und unser aller Recht auf Informationsfreiheit gegen diesen Frontalangriff verteidigen. Mit freundlichen Grüßen, Diana M.

Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz. Ihre Sorge, dass eine Reform des IFG zu einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit führen könnte, nehme ich ernst.

Zunächst möchte ich jedoch klarstellen, dass ich Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages und nicht Mitglied des Innenausschusses, der für Fragen des Informationsfreiheitsrechts fachlich federführend zuständig ist, bin. Gleichwohl ist Transparenz staatlichen Handelns ein wichtiges Thema, das die parlamentarische Arbeit insgesamt betrifft. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: staatliches Handeln muss nachvollziehbar bleiben. Bürgerinnen und Bürger sollen auch künftig die Möglichkeit haben, Informationen über Verwaltungshandeln zu erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil von Vertrauen in demokratische Institutionen.

Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass Informationsrechte verantwortungsvoll ausgestaltet sein müssen. Es gibt berechtigte Schutzinteressen, die bei einer Reform berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen der Schutz personenbezogener Daten, der Schutz von Beschäftigten in Behörden, der Schutz sicherheitsrelevanter Informationen sowie die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Gerade in sensiblen Bereichen darf Transparenz nicht dazu führen, dass Sicherheitsinteressen, Persönlichkeitsrechte oder laufende Verwaltungsverfahren beeinträchtigt werden.

Das Ziel einer Reform darf daher nicht sein, Informationsfreiheit abzuschaffen. Vielmehr muss es darum gehen, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen: zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und notwendigen Schutzinteressen des Staates, seiner Beschäftigten und betroffener Dritter andererseits.

Ihre Hinweise zu möglichen Zugangshürden, Gebühren und der Rolle von Presse und Zivilgesellschaft nehme ich zur Kenntnis. Diese Punkte müssen im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden. Aus meiner Sicht kommt es darauf an, dass eine Reform rechtssicher, praxistauglich und bürgernah ausgestaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Herbstreuth

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