Frage an Dietmar Nietan

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Dietmar Nietan
SPD
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Frage von Günther P. •

Frage an Dietmar Nietan von Günther P.

Sehr geehrter Herr Nietan,

im Zusammenhang mit einer Petition der Organisation
https://www.change.org/p/bundestag-fracking-gesetzlich-verbieten-ausgfrackt-is?tk=Lm-W4LZYJsjOs4EETC3WwnqmGpfkQdqfiiPbNwyTdyg&utm_source=petition_update&utm_medium=email ist es für mich als Zeichner der Petition wichtig, zu erfahren, wie Sie sich als Mitglied des Bundestages im Bezug auf die Gesetzesgrundlage zum Fracking generell positionieren? Wie viele Andere Zeichner auch, stehe ich dieser Methode der Rohstoffgewinnung im Bezug auf die Problematik der Trinkwasser-Qualität und den Umweltbelastungen, die mit dieser Fördermethode einhergehen, äußerst kritisch und negativ gegenüber. Hier sollte viel mehr in regenerative Energie investiert werden, statt weiteren Umweltfrevel zuzulassen, um unsere eh schon knappen Ressourcen zu schonen. Wir haben nur einen Erdball und unsere Kinder und Kindeskinder haben ein Anrecht darauf, das wir verantwortungsvoll mit unser Aller Umwelt umgehen. Von daher: KEIN FRACKING AUF DEUTSCHEM BODEN. Ein kurzes Statement Ihrerseits zu dieser brisanten Thematik würde mich als kritischer Bürger schon sehr interessieren.
In der Hoffnung auf eine Rückmeldung verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Günther Pfeiffer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking. Gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung.

Ihnen ist bestimmt bekannt, dass nach derzeit geltendem Recht Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt ist. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.

Die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung soll mit deutlich strengeren Umweltauflagen modernisiert werden. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen deutlich verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.

Wie Sie sicherlich wissen, hat der Deutsche Bundestag noch nicht über das Fracking-Gesetz in letzter Lesung abgestimmt. Grund ist das Beharren der CDU/CSU auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen, denn über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der CDU, dass sie die Idee der Altmaier-Expertenkommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz geben.

Die NRW-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, der ich auch angehöre, klar gegen unkonventionelles Fracking positioniert. Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat für uns absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking mit dem Gesetz untersagt.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken halte ich derzeit für nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden.

Ich setze mich dafür ein, dass unkonventionelles Fracking erst einmal nicht zur kommerziellen Anwendung kommt. Die Risiken können wir nicht abschließend einschätzen. Die möglichen Chancen der Erdgasförderung durch Fracking rechtfertigen nicht, diese Risiken zu ignorieren. Deshalb ist ein heutiges Verbot der richtige Weg. Dieses Verbot kann in einigen Jahren überprüft werden. Der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers, bleibt dabei zentrales Anliegen der SPD.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen meine Position deutlich machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan

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