Frage an Dietmar Nietan bezüglich Recht

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Dietmar Nietan
SPD
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Frage von A. S. •

Frage an Dietmar Nietan von A. S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Nietan,

das Abgeornetengesetz, von Ihresgleichen verabschiedet, regelt das Sie eine belegfreie erhebliche Kostenpauschale erhalten. Das ist mit dem Grundgesetz, .. alle Buerger sind vor dem Gesetz gleich ... , in keinster Weise vereinbar und erscheint uns nichts anderes als eine illegale Art der Bereicherung. Jeder Buerger muss solche Pauschalen belegen und versteuern, Sie jedoch nicht, dadurch haben Sie einen erheblichen Vorteil, ohne dafuer eine erkennbare Leistung zu erbringen.
Verschieden Klagen sind dahingehend vor dem Bundesverfassungsgericht eingegangen, wie nicht anders zu erwarten ist, werden diese mit politischem Druck auf die lange Bank geschoben.

Ihre Meinung zu diesem Thema wuerde uns interessieren. Wird mit Ihnen im Parlament auch in Zukunft das Grundgesetz mit Fuessen getreten?

Mit freundlichem Gruss

A. Schlagloth
i.V. Nie Wieder Nieten n.e.V.
Muendige Buerger des Kreises Dueren
gegen Politikschmarotzer und
Sozialkassenpluenderer
A. Brausewetter, Niederau
M. Petry, Dueren
L. Mueller, Kelz
F. Meybach, Dueren
K. Schoeller, Winden
I. Nass, Schmidt
K. Salentin, Heimbach
H. Puetz, Vlatten
I. Wilden, Juelich
F. Moeller, Noervenich
L. Koik, Dueren
F. Harperscheid, Soller
B. Fellscher, Soller
G. Hoffsimmer, Embken
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Antwort von
SPD

Sehr geehrte(r) Herr/Frau A.Schlagloth,

Ihre Mail vom 24.8.05 habe ich erhalten. Ich will Ihnen im Folgenden die neuesten Zahlen zur Kostenpauschale geben und ihre durchaus gängigen Vorurteile korrigieren. Im Übrigen verweise ich auf meine ausführliche Antwort an Herrn Bildstein auf www.kandidatenwatch.de. zum Thema Diäten.

1. Kostenpauschale
Ihre Behauptung, „eine belegfreie erhebliche Kostenpauschale“ erwecke den Eindruck einer „illegalen Bereicherung“ der Abgeordneten, ist absoluter Nonsens und zeigt, dass Sie sich über die Grundlagen unserer Demokratie schlecht informiert haben, bevor Sie mir Ihre Mail haben zukommen lassen. Die Praxis der Kostenpauschale hat einen anderen Grund: Weil der Abgeordnete im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat, der ihm ein Büro stellt, Reisekosten erstattet und Kilometergeld bezahlt und weil Einzelabrechnungen wegen der umfangreichen Arbeit eines Abgeordneten aufwendiger wären, gibt es eine Kostenpauschale. Sie beträgt zurzeit 3.589,00 Euro und wird zum 1.1. jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Statistisches Bundesamt) angepasst. Die Kostenpauschale reicht je nach anfallenden Unkosten gerade aus, um ein Zimmer in Berlin, ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis, ein Auto für den ländlich geprägten Wahlkreis, für vielfältige anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit oder die Veranstaltungen und Aktionen im Wahlkreis zu bezahlen. Höhere Ausgaben werden aber nicht erstattet und können auch nicht steuerlich geltend gemacht werden, denn für den MdB gibt es keine „Werbungskosten“.

2. „Gleichheit vor dem Grundgesetz“.
Lesen Sie nochmals genauer nach: Da heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf wegen seines Geschlechts, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, politischer Überzeugung, Behinderung benachteiligt werden.
a. Warum Beschließen die Abgeordneten über Ihre Diäten selbst?
Das „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Diäten zu beschließen. Diese angeblich „illegale Art der Bereicherung“ hat dazu geführt, dass die Abgeordneten heute 950 Euro weniger pro Monat bekommen als die Oberbürgermeister, Richter und leitenden Beamten, mit denen sie 1977 noch in etwa gleichgestellt sein sollten.
b. Wie läuft die öffentliche Diskussion über Diäten?
Mein Kollege Wilhelm Schmidt, MdB hat anlässlich der parlamentarischen Debatte um die „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ wo es um die meldepflichtigen Nebentätigkeiten der Abgeordneten ging, am 30.06.05 seine Sorge vorgebracht „wie insbesondere in der Medienöffentlichkeit nicht selten mit dem Status und der Arbeit der Abgeordneten umgegangen wird“. Und er fährt fort: „Es gibt, wie ich finde, nichts Schlimmeres, als wenn mit Pauschalverurteilungen auf der Grundlage von Einzelfällen der gesamte Stand der Abgeordneten erst einmal fröhlich niedergemacht wird…Das hat diesem Land …nicht gut getan.“ Und der Journalist Ulrich Weidner hat in der Zeitung „Das Parlament“ die Sache auf den Punkt gebracht, wenn er schreibt: „Das dürfte vor allem mit dem sprichwörtlichen Sozialneid zusammenhängen, denn der Bürger argwöhnt hinter dem volkstümlichen Begriff „Diäten“ keineswegs Schlankmachende Bezüge, sondern vielmehr Taschenfüllende Geldmengen“.

3. Abschließende Bemerkung
Wir werden auch in der nächsten Legislatur mit Menschen, wie Ihnen zu tun haben, die trotz Internet und allumfassender Informationsmöglichkeiten hartnäckig Gleichheit mit Gleichmacherei verwechseln. Auch wenn allgemein bekannt ist, dass Abgeordnete oft eine Hundert-Stunden-Woche haben, mit all ihrem Tun immer im Rampenlicht stehen und deshalb kaum noch ein Privatleben haben, werden Leute, wie Sie und Ihr „Nieten-Verein“, hartnäckig behaupten, dass wir Abgeordnete für unsere Diäten und Kostenpauschale „keine erkennbaren Leistungen“ bringen. Und trotz dieser Ignoranz werde ich weiterhin Leute, wie Sie, ebenso hartnäckig davon zu überzeugen versuchen, dass Ihre Art des Urteils über demokratisch gewählte Abgeordnete nicht dem Geist des
Grundgesetzes entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan, MdB

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