Frage an Dirk Stettner bezüglich Gesundheit

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Dirk Stettner
CDU
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Frage von Hagen S. •

Frage an Dirk Stettner von Hagen S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stettner,

mein Lob an Sie und Ihre Kollegen der anderen Parteien, hier auf dieser Plattform den Fragen der Bürgern zu stellen. Ich wohne nicht in Ihrem Wahlkreis, aber bin dort Ehrenamtlich tätig (DRK).

Sie hatten bereits in einem Beitrag die Freiwillige Feuerwehr Niederschönhausen erwähnt, deren Einsatzgebiete sich durch den geplanten Umzug der Berufsfeuerwehr ändern werden. Aber: Ist eine neue, den Bedürfnissen der Berufsfeuerwehrleute und des von der Berliner Feuerwehr getragenen Rettungsdienstes angepasste, ordentliche Wache mit guten Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten nicht genauso wichtig wie das Engagement der FF Niederschönhausen?

(Ich möchte die Arbeit der FF N´haus in keinster Weise in Abrede stellen. Das ist eine tüchtige Feuerwehr mit gutem Kameradschaftlichem Zusammenhalt!)

Ein anderes Thema ist für mich die Frage des Rettungsdienstes. Im Tagesspiegel gab es Berichte über die fehlende Motivation Berliner Feuerwehrleute, was bei stetigem Personalabbau ja auch nicht verwunderlich ist. Was mich jedoch mehr besorgt als der durchaus funktionierende Brandschutz (auch dank der Freiwilligen Feuerwehren), ist der teils desolate Zustand des Rettungsdienstes. Das geht von fehlendem Material bis zu unmotivierten Helfern. Das mag natürlich nicht für alle Beteiligten zutreffen, ist aber doch oft zu sehen. Wäre es nicht eine Möglichkeit, den Hilfsorganisationen mehr Verantwortung und Beteiligung im Rettungswesen Berlins zukommen zu lassen?

Wie stehen Sie zum ehrenamtlichen Katastrophenschutz außerhalb der Freiwilligen Feuerwehr? Zwar wird dieser hauptsächlich von "privaten" Hilfsorganisationen durchgeführt, aber wäre es vorstellbar diesen besser öffentlich zu fördern und den Bekanntheitsgrad dieser Einheiten wieder zu stärken? Und vor allem diesen Teil der (meist unsichtbaren) öffentlichen Gefahrenabwehr vom wirtschaftlichen Status der Träger abzukoppeln und moderne Fahrzeuge und Geräte bereitzustellen?

Mit freundlichen Grüßen,
Hagen Schultz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schultz,

es ist eine gute Möglichkeit, Ihnen direkt und öffentlich antworten zu können hier auf abgeordnetenwatch und das Lob möchte ich gerne an die Macher von abgeordnetenwatch weiterreichen - diese Initiative trägt dazu bei, dass die direkte und dennoch öffentliche Kommunikation zwischen Wähler und Volksvertreter ermöglicht wird.

Zu Ihren Fragen:

*Aber: Ist eine neue, den Bedürfnissen der Berufsfeuerwehrleute und des von der Berliner Feuerweh getragenen Rettungsdienstes angepasste, ordentliche Wache mit guten Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten nicht genauso wichtig wie das Engagement der FF Niederschönhausen?*

Selbstverständlich, das stellt auch niemand in Frage. Nur, wo soll dieser neue Standort sinnvoller Weise sein? Und sollten auch die fünf betroffenen FF in die Standortfindung eingebunden werden? Wenn es brennt und wir alle Angst haben um Hab, Gut und Menschenleben, werden die FF ja auch gerne eingebunden. Dann retten sie nämlich Leben. Wenn es aber um Verwaltungsentscheidungen geht, werden diese ehrenamtlichen Helfer übergangen. Das kritisiere ich. Wenn wir das Ehrenamt wollen und dazu gibt es keine Alternative, dann müssen wir die ehrenamtlich tätigen Menschen auch ernst nehmen in solchen Entscheidungsfindungen.

Ihre weitere Frage zum ehrenamtlichen Katastrophenschutz:

Erst einmal generell:

Das Engagement derjenigen Menschen, die ehrenamtlichen Katastrophenschutz in ihrer Freizeit leisten sollte viel deutlicher hervorgehoben werden. Die Sonntagsrede hilft hier nicht weiter.

Speziell zum Thema Feuerwehr und Führerschein:

Hier hat sich die CDU für eine Erleichterung der Handhabung für die ehrenamtlich Engagierten auf Bundes- und Landesebene eingesetzt. Auf Bundesebene ist das umgesetzt, auf Landesebene haben wir den folgenden Antrag gestellt:

Drs. 16/4272Ehrenamt stärken - Verordnung zur Einführung des
„Feuerwehrführerscheines“ schaffen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/4272

Der Senat wird aufgefordert, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um entsprechend § 2 Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besondere Bestimmungen über das Erteilen einschließlich der Einweisung und die Prüfung für Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Berliner Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes auf öffentlichen Straßen nach § 2 Abs. 10a StVG zu treffen.
**

*Begründung:*

Am 7. April 2011 hat der Deutsche Bundestag das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, dem der Bundesrat am 27. Mai 2011 zugestimmt hat. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich Tätigen bei den freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und dem Katastrophenschutz. Seit der Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 sind Besitzer eines Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge in der Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t zu steuern. Für diese Gesamtmasse ist nunmehr eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Da selbst die kleineren Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste Rettungsdienste aus technischen Gründen in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 t überschreiten, liefen diese wichtigen Hilfsdienste mehr und mehr Gefahr, nicht mehr genug ehrenamtliche tätige junge Fahrzeugführer zu finden. Denn junge ehrenamtlich Tätige verfügen vielfach zwar über einen „normalen“ Pkw-Führerschin, nicht aber über eine deutlich aufwendiger und teurer zu erwerbende Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat hier Abhilfe geschaffen.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes stellen sich wie folgt dar:

1. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis B sein,
2. Die Bewerber müssen in das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t eingewiesen worden sein (gilt entsprechend auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t sowie für Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4,75 bzw. 7,5 t nicht übersteigt),
3. Die Einweisung und Prüfung erfolgt organisationsintern; wahlweise auch durch Fahrlehrer,
4. bundesweite Gültigkeit der Fahrberechtigung,
5. Einweisender/Prüfer im Sinne des Gesetzes kann sein, wer
1. das 30. Lebensjahr vollendet hat,
2. mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse
C1 ist,
3. im Zeitpunkt der Einweisungs- und Prüfungsfahrten im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet ist oder
4. Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes ist.

Betreffend Ihres Hinweises / Ihrer Frage

*Wie stehen Sie zum ehrenamtlichen Katastrophenschutz außerhalb der Freiwilligen Feuerwehr? Zwar wird dieser hauptsächlich von "privaten" Hilfsorganisationen durchgeführt, aber wäre es vorstellbar diesen besser öffentlich zu fördern und den Bekanntheitsgrad dieser Einheiten wieder zu stärken? Und vor allem diesen Teil der (meist unsichtbaren) öffentlichen Gefahrenabwehr vom wirtschaftlichen Status der Träger abzukoppeln und moderne Fahrzeuge und Geräte bereitzustellen?*

muss ich nachfragen, um es richtig verstehen zu können. Obwohl ich mit meiner Behindertenwerkstatt Kooperationspartner des DRK LV Berlin bin, weiß nicht genau, was Sie meinen. Also bitte erläutern Sie mir diesen Punkt noch einmal. Vielen Dank.

Ihr

Dirk Stettner

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