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Auf welcher Grundlage, wird vom Vorschlag des Landeswahlleiters vom 30.04.2025 S. 16 bzw. S. 19, bei der Änderung des bisherigen Wahlkreis Verden abgewichen?

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Dörte Liebetruth
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Frage von Andreas M. •

Auf welcher Grundlage, wird vom Vorschlag des Landeswahlleiters vom 30.04.2025 S. 16 bzw. S. 19, bei der Änderung des bisherigen Wahlkreis Verden abgewichen?

Hier ein Link zum Vorschlag des Landes Wahlleiters, falls dieser nicht mehr vorliegt:

https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2027/vorschlag-fur-eine-neueinteilung-der-wahlkreise-fur-die-wahl-zum-niedersachsischen-landtag-241570.html

Der komplette Vorschlag auf den ich mich beziehe ins der erste Download.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bedauere es sehr, dass es aufgrund der strengen verfassungsrechtlichen Vorgabe des Staatsgerichtshofs nicht möglich war, den Landtagswahlkreis Verden-Achim so zu belassen, wie er ist. Ich bin in der Gemeinde Dörverden wie in den anderen Kommunen des Wahlkreises gewählt worden und werde mich weiterhin um die Anliegen der Menschen, Einrichtungen und Betriebe dort kümmern. Zu Ihrer Frage verweise ich einerseits auf die Begründung des Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen (Landtagsdrucksache 19/8645), die ich hier auszugsweise zitiere:

„Die Einteilung berücksichtigt zum großen Teil die Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte, räumliche Zusammenhänge, die kommunale Wahlstruktur sowie gewachsene historische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Verflechtungen. Durch die Neuschaffung von drei Wahlkreisen und mehrere Anpassungen bestehender Zuschnitte werden die im Urteil des Staatsgerichtshofs beanstandeten Ungleichgewichte beseitigt.“

Andererseits mache ich Sie auf Argumente aufmerksam, wie sie zum Beispiel von der CDU Kirchlinteln dargelegt werden:

„Der CDU-Gemeindeverband Kirchlinteln kritisiert die geplante Zuordnung der Gemeinde Kirchlinteln zum Wahlkreis Walsrode/Munster im Rahmen der Wahlkreisreform des Landes Niedersachsen. Aus Sicht der CDU widerspricht der Vorschlag des Landeswahlleiters den gewachsenen Strukturen in der Region und sorgt bei vielen Menschen für großes Unverständnis. ‚Kirchlinteln gehört historisch, wirtschaftlich und infrastrukturell zum Landkreis Verden – nicht zum Heidekreis. Die Menschen in unserer Gemeinde orientieren sich im Alltag bei den Themen Verwaltung, Bildung, Gesundheitsversorgung und öffentlichem Nahverkehr ganz klar nach Verden. Die jetzt vorgeschlagene Umgliederung in Richtung Walsrode ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll‘, erklärt Steffen Lühning, Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Kirchlinteln. Nach dem Vorschlag des Landeswahlleiters soll Kirchlinteln in Zukunft nicht mehr im Wahlkreis Verden, sondern im neuen Wahlkreis Walsrode/Munster liegen. Begründet wird das mit der verfassungsrechtlich geforderten Angleichung der Wahlkreisgrößen. Doch die CDU Kirchlinteln sieht dabei wichtige Aspekte unberücksichtigt: ‚Auch der Bericht des Landeswahlleiters selbst stellt klar, dass kommunale Grenzen möglichst nicht durchtrennt werden sollten – unter anderem, um Vertrauen in demokratische Prozesse zu wahren‘, betont Karin Wiedemann, stellvertretende Vorsitzende des Gemeindeverbands.“ (vgl. CDU Kirchlinteln: Wahlkreiswechsel schwächt die kommunale Identität | CDU Kirchlinteln )

Dass CDU-Landtagskollegen zwar vor Ort die neue Wahlkreiseinteilung kritisieren, obwohl die CDU-Landtagsfraktion in das Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene keinen eigenen Vorschlag eingebracht haben, ist unseriös. Allen alles versprechen, kann jeder. Aber eine Lösung zu finden, die landesweit den hohen Anforderungen des Staatsgerichtshofs an die Landtagswahlkreiseinteilung und die gleichzeitig allen Wünschen vor Ort gerecht wird, ist leider sehr viel schwieriger.

Herzliche Grüße

Dörte Liebetruth

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