Frage an Dorothee Bär bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Guido F. •

Frage an Dorothee Bär von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,

in Ihrer Antwort an Herrn Wurth weisen Sie darauf hin, dass der Cannabiskonsum in den vergangenen zehn bis 15 Jahren stark angestiegen ist. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass die Verbreitung des Cannabisgebrauchs, seit Einführung des Betäubungsmittelgesetzes zu Beginn der 1970er, stetig angestiegen ist.
Welche Rückschlüsse ziehen Sie, im Hinblick auf die Wirksamkeit des Cannabisverbots, daraus?

Sie geben weiterhin an, Cannabis diene als Einstiegsdroge. Diese Behauptung ist in soweit sehr überraschend, da selbst die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Einstiegsdrogentheorie für Cannabis ablehnt.
Außerdem behaupten Sie, dass "bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis" gesundheitsschädigend sei.
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützen Sie Ihre Behauptungen?

Fragwürdig ist auch das Zustandekommen der angeführten Zahl von 600.000 Personen, die Cannabis abhängig oder missbräuchlich verwenden.
Können Sie erklären, wie bei rückläufiger Lebenszeit- und 12-Monats-Prävalenz des Cannabiskonsums in allen Altersgruppen und gleichbleibender Verbreitung des regelmäßigen Gebrauchs, die Zahl der abhängigen und missbräuchlichen Verwender plötzlich um 50 % von 400.000 auf 600.000 anstieg? (vgl. Drogen- und Suchtbericht 2007 & 2008)

In der Bundesrepublik sind 3.300.000 Menschen abhängig von Alkohol oder konsumieren ihn missbräuchlich, fast 10.000.000 trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabak ( http://www.dhs.de/web/datenfakten/alkohol.php ).
Objektiv betrachtet, ist Alkohol eine deutlich gefährlichere Droge als Cannabis (vgl. "The Lancet",Bd.369, S.1047, 2007)
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einer Aufnahme von Alkohol in Anhang I des BtMG?

Muss es nicht als Willkür betrachtet werden, dass der Umgang mit Cannabis strafrechtlich verfolgt wird, Alkohol aber völlig frei und legal zugänglich ist?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedewald,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni. Ich möchte mich an dieser Stelle nach Ihren Fragen richten, um meine frühere Antwort an Herrn Wurth ausführlicher zu begründen.

Im Drogen- und Suchtbericht 2009 der Bundesregierung ist Cannabis als die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Droge bezeichnet worden. Unter Menschen zwischen 18 und 64 sind nach den Maßstäben des DSM-IV 380.000 die Cannabis missbrauchen und 220.000 die abhängig von Cannabis sind. Das sind insgesamt 600.000 Menschen in Deutschland, deren Leben durch Cannabiskonsum beeinträchtigt wird. Der Bericht ist als PDF unter dieser Link abrufbar:
http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Drogen-Sucht/drogen__und__suchtbericht2009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/drogen_und_suchtbericht2009.pdf .

Die Theorie von Cannabis als Einstiegsdroge ist oft erforscht worden. Viele Studien bestätigen, dass die Sucht von schwer Drogenabhängigen mit Cannabis begonnen hat. Eine Studie vom Jahre 2006 im Fachjournal "Neuropsychopharmacology" ( http://www.nature.com/npp/journal/v32/n3/full/1301127a.html ) stellt fest, dass ein Konsum von Cannabis unter Jugendlichen das Gehirn deutlich empfänglicher für Opiate macht. Das heißt, bei Jugendlichen, die regelmäßig Cannabis rauchen, besteht ein stark erhöhtes Risiko von anderen Drogen abhängig zu werden. Eine kurze Zusammenfassung auf Deutsch ist bei DIE ZEIT zu lesen unter http://www.zeit.de/online/2006/28/cannabis-einstiegsdroge .

Auch ein einmaliger Konsum von Cannabis kann zu Risiken führen. Verunreinigter Cannabis ist in Europa im Umlauf, der Symptome wie Atemprobleme, Brennen im Mund oder Blutauswurf verursachen kann. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit unter folgendem Link: http://www.bmg.bund.de/nn_1351270/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/D/Glossar-Drogenbeauftragte/Risiken-des-Cannabiskonsums.html .

Alkohol gehört - im Vergleich zu Cannabis - zur deutschen Kultur, obwohl das Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit nicht zu verneinen ist.

Für mich steht eine Aufhebung des Cannabisverbots außer Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär

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