Frage an Dorothee Bär bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dorothee Bär
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Frage von Frank B. •

Frage an Dorothee Bär von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,

ich habe Ihre Äußerungen zu Netzsperren im Kampf gegen Islamisten gelesen und bin nun einigermaßen verwirrt. Denn vor drei Monaten sagten Sie in der Süddeutschen Zeitung ( http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzentrale/2009/08/24/argumente-fur-und-wider-%E2%80%93-parlamentarier-erklaren-ihre-zusstimmung-zu-den-netzsperren-2/ ) Folgendes:

"Daher sind der Konsum, die Produktion und der Vertrieb von kinderpornographischem Material im Internet die einzigen Tatbestände, bei denen eine Sperrung vorgenommen werden darf"

Können Sie mir erklären, welches Ereignis innerhalb der letzten drei Monate Ihren Sinneswandel bewirkt hat, nun die Internetsperren auf weitere Internetseiten auszuweiten?

Damals begründeten Sie die Zulässigkeit der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt damit, dass sie nicht das Grundrecht auf Kommunikation stören. Gilt dies nun auch für islamistische Seiten? Und wie soll eine Feslegung einer Sperrliste Ihrer Meinung nach aussehen?

Beste Grüße
Frank Brennecke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brennecke,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Polizeibehörden versuchen, das Löschen von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu erreichen. Sollte dies aber im ersten Jahr keine klaren Erfolge bringen, bin ich dafür, im Kampf gegen Kinderpornographie Internetsperren anzuwenden. Für andere Bereiche ist keine Anwendung von Internetsperren vorgesehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dorothee Bär

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