Frage an Dorothee Bär bezüglich Soziale Sicherung

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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Irene M. •

Frage an Dorothee Bär von Irene M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Dorothee Bär!

Meine Nachfrage zur Ihrer Antwort an Frank Rawiel:

Wird die CSU/CDU-Bundestagsfraktion dafür kämpfen, dass schwerstgeschädigte Conterganopfer ohne Arme und ohne Beine durch Milliardärsfamilie Wirtz einen würdevollen Schadensersatz erhalten, der sie dafür entschädigt, dass sie teilweise 50 Jahre lang völlig verarmt unendlich leiden mussten?

Höflich und herzlich bitte ich Sie, mir meine Frage zu beantworten.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie sicherlich wissen, haben die Eltern der contergangeschädigten Menschen Anfang der 1970er Jahre einem Vergleich mit der Firma Grünenthal zugestimmt. Die Firma zahlte damals 114 Mio. DM in eine von der Bundesregierung gegründete öffentlich-rechtliche Stiftung, der Bund beteiligte sich mit 100 Mio. DM. Die Firma Grünenthal wurde von allen weiteren Ansprüchen freigestellt.
Seit 1997 ist das Stiftungskapital aufgebraucht und der Bund hat die finanzielle Versorgung der contergangeschädigten Menschen komplett übernommen.
In der letzten Legislaturperiode haben wir einige wichtige Verbesserungen für die contergangeschädigten Menschen erreichen können. In einem ersten Schritt haben wir die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Zweitens haben wir diese Conterganrenten gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches anrechnungsfrei gestellt. Drittens hat auf unsere Bitte hin das Bundesgesundheitsministerium in Gesprächsrunden mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Verbesserung der Versorgung der contergangeschädigten Menschen geworben. Es ist vereinbart worden, bestehende Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbestände auszuschöpfen und Genehmigungen zügig und unbürokratisch zu erteilen.
Darüber hinaus haben wir aus dem noch vorhandenen Stiftungskapital der Conterganstiftung in Höhe von 50 Mio. Euro und einer Spende der Firma Grünenthal in gleicher Höhe einen neuen – sich aufzehrenden - Stiftungsstock gründen können, aus dem 25 Jahre lang eine jährliche Sonderzahlung an die Betroffenen geleistet werden kann. Mithilfe dieser Sonderzahlung sollen Sie besondere Bedarfe decken und sich Wünsche erfüllen können, für die kein anderer aufkommt.
In diesem Jahr haben wir weitere Hilfen für die contergangeschädigten Menschen beschlossen: Zusätzlich zu den bereits bestehenden Hilfen werden wir die contergangeschädigten Menschen rückwirkend ab dem 1.1.2013 jährlich mit weiteren 120 Mio. Euro unterstützen. 90 Mio. Euro sind für die Erhöhung der Conterganrenten und 30 Mio. Euro für die Deckung spezieller Bedarfe in konkreten Einzelfällen der Betroffenen vorgesehen. Die deutliche Erhöhung der Conterganrenten hat den Vorteil, dass die contergangeschädigten Menschen einen Großteil ihrer Zusatzbedarfe pauschal decken können ohne aufwändige Einzelfallprüfung.
Auch das von vielen kritisierte Punktesystem wird geändert: Im Interesse einer höheren Einzelfallgerechtigkeit werden weitere Schadensstufen zwischen 45 und 100 Schadenspunkten – ähnlich den Kapitalentschädigungen und Sonderzahlungen – eingeführt. Aus dem Fonds, in den jährlich 30 Mio. Euro fließen für die Deckung spezieller Bedarfe, sollen auf Antrag z.B. Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie zahnärztliche und kieferchirurgische Behandlungen bezahlt werden – soweit solche Maßnahmen nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden.

Ich freue mich, dass wir mit diesen Maßnahmen eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden contergangeschädigten Menschen leisten können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär

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