Frage an Dorothee Bär bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Günter B. •

Frage an Dorothee Bär von Günter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Seehr geehrte Frau Bär,

Am 12.2.2010 schreiben sie folgendes:
"Wir gewährleisten Mindesteinkommen für Alle in Deutschland. Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als wenn er nicht arbeitet."

1. Von was sollen die AN ihre private Rentenversicherung bezahlen, wenn Sie nicht genug Geld haben und über keinen Mindestlohn verfügen?

2. Was verstehen Sie unter einem fairen Lohn?

3. Wenn einer in bei einer Zeitarbeit arbeitet und verdient 8 Euro, sein Kollege verdient aber 16 Euro und verrichtet genau die selbe Tätigkeit, arbeitet aber nicht bei einer Zeitarbeitsfirma. Sind die 8 Euro bei der Zeitarbeit dann ein fairer Lohn?

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Antwort von
CSU

Lieber Herr Bareiß,

herzlichen Dank für Ihre engagierte E-Mail vom 6. Juni 2013 zu den Themen Arbeit und Rente. Ihre Ausführungen bzw. Fragen beziehen sich auf die Einkommenshöhe im Allgemeinen, die Vergütung im Rahmen von Zeitarbeit und die Problematik der Finanzierbarkeit einer privaten Altersvorsorge. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes erläutern:

Noch nie hatten in Deutschland so viele Menschen Arbeit wie heute. Fast 42 Millionen Menschen sind erwerbstätig – knapp drei Millionen mehr als 2005. Für unsere Jugend gibt es ausreichend Ausbildungsplätze. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben mit verantwortungsvollen Entscheidungen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch die Teilhabe der Arbeitnehmer an der guten Wirtschaftsentwicklung im Blick behalten.

Selbstverständlich ist die Höhe der Einkommen entscheidend. In der Regierungszeit von Rot-Grün war die Schere zwischen den unteren und oberen Einkommen auseinandergegangen. In den letzten Jahren konnte diese Entwicklung gestoppt werden. Die Schere beginnt sich wieder zu schließen. Diese Entwicklung wollen wir fortsetzen und dazu beitragen, dass sich für noch mehr Menschen gute Chancen eröffnen, ihr Leben selbst zu gestalten, und insgesamt ein Einkommen zu erzielen, mit dem sie für sich und ihre Familie sorgen können.

Zeitarbeit, Minijobs und Teilzeitbeschäftigung gehören seit langem zum Arbeitsmarkt. Sie ermöglichen vielen Menschen den Einstieg in die Arbeitswelt oder die Chance, sich ohne viel bürokratischen Aufwand Geld dazuzuverdienen. Für Unternehmen und Betriebe bieten sie die Chance, flexibel auf die Auftragslage zu reagieren. Gerade deshalb wollen wir aber mit den Sozialpartnern sicherstellen, dass sie nicht missbraucht werden, um bestehende Arbeitsregeln und Lohnuntergrenzen zu unterlaufen. Wir wollen die Tarifparteien auf dem Weg unterstützen, diesen Grundsatz unter Berücksichtigung geeigneter Übergangs- und Einarbeitungszeiten auch in der betrieblichen Praxis umzusetzen.

Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb haben wir mit den Tarifpartnern Mindestlöhne in zahlreichen Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten geschaffen und wollen für die Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben.

Neben einem ordentlichen Lohn ist für uns eine auskömmliche Rente von entscheidender Bedeutung. Wir wollen weiter dafür sorgen, dass sich die Lebensleistung wie auch private und betriebliche Vorsorge im Alter lohnen. Wer jahrzehntelang gearbeitet, in den Generationenvertrag eingezahlt und zusätzlich Vorsorge getroffen hat, muss im Alter eine auskömmliche Rente haben und darf nicht auf Grundsicherung angewiesen sein. Wer mindestens 40 Jahre versichert ist und privat vorgesorgt hat, soll deshalb einen Zuschuss zur Rente auf 850 € erhalten.

Darüber hinaus haben wir die Kindererziehungszeit in der Rente eingeführt und schrittweise verbessert. Ab 2014 wollen wir für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen.

Auch Zeiten der Pflege sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung einen größeren Niederschlag finden. Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen begleitet, betreut und pflegt, leistet einen großen mitmenschlichen Dienst, den wir besser anerkennen wollen.

Lieber Herr Bareiß, ich hoffe, diese Ausführungen zeigen Ihnen, dass wir alles dafür tun, um den berechtigten Anliegen gerade auch der Menschen mit geringen Einkommen zum Erfolg zu verhelfen. Ich danke ich Ihnen noch einmal für Ihr Schreiben und wünsche Ihnen persönlich alles Gute!

Viele Grüße,

Dorothee Bär, MdB

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