Frage an Dorothee Bär bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dorothee Bär
CSU
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Frage von tim t. •

Frage an Dorothee Bär von tim t. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,

ich hätte mal eine Frage die ein Thema betrifft welches zwar nicht mehr aktuell ist, aber ich dennoch gerne mal die Ansichten einer Person hören möchte, die im Bundestag sitzt und somit ,,mittendrin" ist. Und zwar geht es um Pflichtdienste wie der Wehrdienst bzw. der Zivildienst, die es ja seit drei Jahren nicht mehr geben. Als diese Pflichten für Männer noch existierten, gab es immer wieder Fälle von Totalverweigerern, die jegliche Zwangsdienste verweigert haben und die teilweise mit Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, wie z.B der Fall Eduard L. im Jahre 1964, der zu 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde. Laut Gesetz wäre eine Strafe von bis zu fünf Jahren möglich!! Nun meine Frage: 1.Darf es sein, dass ein junger Mann gegen seinen Willen zu einem Pflichtdienst, den man auch als Zwangsarbeit bezeichnen kann, gezwungen wird und bei einer Weigerung mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird? Wenn ein Mensch für sich die Entscheidung trifft, kein Teil dieses Staates und dieser Gesellschaft sein zu wollen, dann hat er doch das Recht als Mensch, dies für sich zu entscheiden! Dennoch besteht weder die Möglichkeit seine Staatsbürgerschaft zurückzugeben noch besteht die Möglichkeit, Pflichtdienste die mit dem Status des Bürgers der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, zu vermeiden. 2. Darf der Staat einen Menschen gegen seinen Willen dazu zwingen, einen Teil dieser Gemeinschaft sein zu müssen und dann auch noch Pflichtdienste von diesem Bürger zu verlangen, auch wenn er kein Bürger sein möchte? Vor ein paar Tagen las ich ein Gerichtsurteil, in dem eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie ihr schulpflichtiges Kind nicht in die Schule schicken wollte. Als Urteilsbegründung führte der Richter an, dass die Gemeinschaft ein berechtigtes Interesse daran hätte, dass sich keine Parallelgesellschaften bilden. 3. Hat die Frau nicht das Recht, eine ,,Parallelgesellschaft für Ihre Familie zu gründen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Toner,

vielen Dank für Ihre Frage, die in ihrem Kern auf
gesellschaftsphilosophische Grundsatzdiskussionen abzielt.

Unser Gesellschaftsmodell und Staatswesen ist darauf aufgebaut, dass alle
Bürgerinnen und Bürger Teil dieser Gesellschaft sind. Nur auf diese Weise
ist es möglich, die Sicherheit und unseren hohen Lebensstandard aufrecht
zu erhalten.
Das Grundgesetz garantiert dabei jedem Bundesbürger das höchstmögliche Maß
an individueller Freiheit, ohne dass der Einzelne dabei einem anderen oder
dem Gesamtwohl schaden kann. Auf diese Weise entstehen aus dem Recht auf
die eigene Freiheit auch Verpflichtungen. In dem von Ihnen beschriebenen
Fall des Eduard L. beispielsweise, das übergeordnete Interesse die
Bürgerinnen und Bürger durch die Wehrpflicht vor Angriffen von außen zu
schützen.
Auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Frau gilt, dass mit einer
Parallelgesellschaft, für die nur noch ausgewählte Pflichten gelten, alle
Bürgerinnen und Bürger geschädigt würden. Denn bei welchen Gesetzen und
Vorschriften hörte denn beispielsweise das "Recht" auf eine
Parallelgesellschaft auf? Und wer bestimmt das?

Sie sehen, dass die von Ihnen beschriebenen Fälle und der von Ihnen
eingeschlagenen gedankliche Weg viele weitere Fragen aufwerfen, die
schlussendlich darauf hinaus laufen, dass eine Gesellschaft sich Regeln
geben muss, nach denen sie zusammenlebt. Diese Regeln werden mehrheitlich
beschlossen und gelten dann für alle Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär

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