Frage an Dorothee Bär bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dorothee Bär
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Dorothee Bär von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,

zu Ihrer Antwort vom 28.2.08 betr. Petitionen auf die Frage des Herrn Bulling vom 8.3.07:

Auch ich bin mit der Arbeitsweise des Petitionsausschuses im Bundestag nicht einverstanden.

In einer auch Ihnen vorliegenden Begründung zur Nichtunterstützung meiner Petition betr. Streichung der
steuerlichen Absetzbarkeit der Kirchensteuer sind mir folgende Sätze besonders aufgefallen:
Die Kirchenzugehörigkeit ist Ausdruck einer weltanschaulichen Überzeugung, die tief in der menschlichen Seele verwurzelt ist und nicht der beliebigen Verfügung des Steuerpflichtigen unterliegt. Der Einzelne entscheidet nicht nach Belieben über die Zugehörigkeit zu einer Kirche.

Wenn man über diese Sätze nachdenkt, kann es eigentlich nicht - oder zumindest nicht in großer Zahl - konfessionslose Menschen geben.
Sie lobten am 28.2.08 in Abgeordnetenwatch die Arbeit des Petitionsauschusses und müßten deshalb auch die sich jetzt zwangsläufig ergebenden Fragen beantworten können:

Wie wird der Zustand der Seelen der konfessionslosen Menschen - ein Drittel der deutschen Bevölkerung! - vom Petitionsausschuss beurteilt?
Gibt es für den Petitionsauschuss nicht die Notwendigkeit der weltanschaulichen Neutralität?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Sehr geehrter Herr Reth,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2008. Zunächst möchte ich Ihnen das Angebot machen, sich in Zukunft unmittelbar an mich zu wenden. Bitte senden Sie Ihre Anfragen zur schnelleren Bearbeitung an dorothee.baer@bundestag.de.

Zu Ihrer Frage: Die Mitglieder des Deutschen Bundestag bekennen sich zu der in Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltenen Glaubensfreiheit. Dieser Artikel des Grundgesetzes legt eindeutig die Freiheit der Wahl der Konfession fest. Wahlfreiheit bedeutet in diesem Fall, dass es selbstverständlich auch möglich ist, dass sich ein Bürger gegen eine Konfessionszugehörigkeit entscheidet.

Ich persönlich finde es sehr bedauerlich, wenn ein Mensch sich keiner Konfession zugehörig fühlt, da der Glaube jedem Einzelnen ein großer Halt sein kann, trotzdem ist diese Entscheidung eine sehr persönliche, über die keine Rechenschaft abgelegt werden muss. Ich denke nicht, dass es in der Absicht der Mitglieder des Petitionsausschusses liegt, eine solch persönlich Entscheidung zu bewerten. Ganz im Gegenteil sind sich die Mitglieder des Ausschusses der Notwendigkeit der Toleranz gegenüber anderen weltanschaulichen Ansätzen sehr bewusst.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere
Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne direkt an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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