Sie haben am 23.6.21 in der Bundestagssitzung behauptet, dass in Kabul ein Büro eröffnet wurde, wo Ortskräfte ihre Ausreise beantragen könnten. Das war aber falsch. Wie erklären Sie das?

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Eckhard Gnodtke
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Frage von Michael Q. •

Sie haben am 23.6.21 in der Bundestagssitzung behauptet, dass in Kabul ein Büro eröffnet wurde, wo Ortskräfte ihre Ausreise beantragen könnten. Das war aber falsch. Wie erklären Sie das?

Sehr geehrter Herr Gnodtke,

Sie haben in der Bundestagssitzung am 23.6.21 behauptet, dass für das Aufnahmeverfahren afghanischer Ortskräfte in Deutschland ein Anlaufbüro in Kabul eröffnet worden sei. Frau Amtsberg (Grüne) hat zuvor bestritten, dass dieses Büro bereits eröffnet sei. Sie haben dann als Beleg eine Nachricht des Auswärtigen Amtes von 15:55 Uhr gleichen Tages zitiert, wonach das AA in Kabul und Mesar-i-Scharif zwei Büros geschaffen habe, wo Ortskräfte ihr Visa beantragen könnten. Entgegen Ihrer Behauptung waren aber die Büros zwei Monate später bei Einnahme Kabuls durch die Taliban noch nicht einsatzbereit.
Wie erklären Sie sich dass Frau Amtsberg darüber informiert war, dass das für die Visa-Erstellung zuständige IOM-Büro in Kabul nicht einsatzbereit war, Sie aber die Büros fälschlich als einsatzbereit hielten?

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Hier zunächst im Volltext noch einmal die Passage aus einem Schreiben des AA vom 23.6.21,  aus der ich zitiert habe u. um die es geht: " Das Auswärtige Amt (AA) schuf in kürzester Zeit eine Visainfrastruktur mit Bundeswehrsoldaten in Masar-e-Scharif(MeS) und eine Inlandsvisastelle für die Ortskräfte der Bundeswehr, um eine große Anzahl an Visaverfahren in kurzer Zeit sicherzustellen. In dem Verfahren wurden bisher ca. 2.400 Anträge (inkl. Familien) bearbeitet und davon ca. 2.000 Visa erteilt". Einschränkende Informationen, wie sie möglicherweise Frau Amtsberg vorlagen, lagen mir nicht vor.

Das, was Frau Amtsberg vorgetragen hatte, ließ mir jedoch keine Ruhe. Und so fragte ich am 25.6.2021 (über die Fraktion) beim AA nach, was denn nun seine Richtigkeit habe: " 1. Wann genau wurde die im Sachstand(sbericht) genannte Infrastruktur geschaffen? 2. Ist die Infrastruktur personell und materiell hinreichend ausgestattet - also einsatzbereit? 3. Wann wurde der "Betrieb" aufgenommen?"Am 29.6. erhielt ich vom Parlaments-u. Kabinettsreferat des AA folgende Antwort (zusammengefaßt): "Dieses Verfahren war nur vorübergehend (in Mazar-e-Sharif, Camp Marmal vom 25.Mai bis zum 15. Juni 2021) im Rahmen des Abzugs von Bundeswehr und Polizeikräften eingesetzt. Im Anschluß werden Dienstleister deren Tätigkeit übernehmen: Nach dem Abzug der Bundeswehr können Ortskräfte bei ihnen noch bis zu 2 Jahre nach Ende ihrer Beschäftigung ihre Gefährdung anzeigen und Visa beantragen(...).Entsprechende Büros, in denen die Antragsteller/innen vorsprechen können, werden in Kabul (ab dieser Woche) und in Mazar-e-Sharif ( noch nicht operativ) eingerichtet".  Ich habe mich daraufhin zunächst sehr geärgert und auch getäuscht gefühlt.  Formal wird in der Ausgangspassage (aus der ich zitiert hatte) allerdings kein Zeitraum genannt, in dem die beschriebene Infrastruktur existiert hat und insbesondere kein Zeitpunkt genannt, ab dem sie nicht mehr existiert hat. Und schon im letzten Absatz dieses Bezugsschreibens wird gesagt "Partner dabei ist die (...) IOM, die Gefährdungsanzeigen und Visaanträge entgegennimmt".

Ich habe danach (bei allem Ärger über die in diesen beiden Informationschreiben des AA gebrauchten Formulierungen, die jeweils für sich gesehen keine schriftliche Falschaussage darstellen) gedacht: " Wenn die Mitarbeiter/innen des AA sich denn  - vornehm ausgedrückt - "zurückziehen" , so leistet immerhin die IOM professionelle Arbeit".  Was ja rechtlich und sachlich durchaus i.0. ist. Die entscheidende Frage ist, wie ich selbst und die anderen Redner reagiert hätten, wenn der Sachstand, wie er sich am 29.6.2021 darstellte, allen (und möglicherweise nicht nur Frau Amtsberg) bereits am 23.6.21 bekannt gewesen wäre. Man hätte  in keinem Falle dem Antrag von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN (Drucksache 19/9274 vom 10.4. 2019)zugestimmt, quasi eine Beweislastumkehr ("bei der Verweigerung einer Visumserteilung muss die Bundesregierung darlegen, wie sie zum Schluss kommt, dass die betreffende Ortskraft weder latent noch konkret gefährdet sei") vorzunehmen. Man hätte aber möglicherweise das AA aufgefordert, die Visaverfahren (über IOM, ggf zuzügl anderer Institutionen) zu beschleunigen.