Was werden sie tun, damit der Regelbetrieb des Mietkatasters nicht erst in mehreren Jahren möglich wird, sondern bereits 2027 - wie bei Verabschiedung des Wohnraumsicherungsgesetzes angekündigt?
In der Senatsantwort auf die schriftliche Anfrage des MdA Schmidbauer
„Ein Mietenkataster für Berlin – Umsetzungsstand, Zeitplan, Software und inhaltliche Lücken des geplanten Wohnungskatasters und Mietenkatasters (Drucksache 19 / 26 667)“
heißt es auf die Frage 4 „Wie lautet der konkrete Zeitplan für Einführung und Aufbau des Wohnungs- und Mietenkatasters bis zum vollständigen operativen Betrieb?“:
„Es ist davon auszugehen, dass der Aufbau des Wohnungskatasters bis zum Regelbetrieb mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. "
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Politologe Frank B.
10967 Berlin
Ein Wohnungs- und Mietenkataster ist für uns ein zentrales Instrument, um Recht und Gesetz gegen dreiste Vermieter durchzusetzen. Jahrelang stand die SPD-geführte Senatsverwaltung hier auf der Bremse und wir bedauern sehr, dass es erst eines Wahlkampfes bedurfte, einen solchen Beschluss nun zu fassen. So lange dieser Senat in der Verantwortung ist, machen wir Druck, dass den Worten nun auch Taten folgen.
In Zukunft hat ein Wohnungs- und Mietenkataster für uns eine besonders hohe Priorität und wir werden die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, die eine rasche Umsetzung ermöglichen. Das oberste Ziel ist es, rasche Mieterschutzmaßnahmen zu ermöglichen - so zum Beispiel die Verfolgung von Mietwucher und die Durchsetzung der Sozialquoten aus unserem Sicher-Wohnen-Gesetz [1]. Deshalb werden wir im Zweifel auch einen sukzessiven Aufbau vorziehen und das Kataster Schritt für Schritt weiter anreichern, um eine transparente Entscheidungsgrundlage für eine soziale und ökologische Wohnungspolitik zu ermöglichen.
[1] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-3031.pdf
