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Die Rentenreform sieht vor, das Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Stehen sie hinter diesem Beschluss und werden dafür stimmen?

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Nicole H. •

Die Rentenreform sieht vor, das Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Stehen sie hinter diesem Beschluss und werden dafür stimmen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Vorab: Es liegt bisher nur der Vorschlag der Rentenkommission vor. Dieser muss nun vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einen Gesetzentwurf übersetzt werden. Über den Gesetzentwurf muss dann zuerst das Kabinett abstimmen, erst danach beginnen die offiziellen Beratungen im Bundestag. Deshalb ist noch offen, ob die Vorschläge 1:1 übernommen werden, oder ob es noch zu Änderungen kommt. Ich gehe beispielsweise davon aus, dass es konkrete Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geben wird, für die eine weitere Berufstätigkeit in diesem Alter schwierig bis unzumutbar werden könnte. 

Grundsätzlich halte ich den Vorschlag zur Erhöhung des Renteneintrittsalters (REA) für nachvollziehbar. Er sieht vor, dass ab dem Jahr 2032, wenn aufgrund der bisher laufenden Anpassung des REA die 67 Jahre erreicht sind, eine weitere Steigerung davon abhängen soll, ob sich die durchschnittliche Lebenserwartung weiter erhöht: Für jedes zusätzliche Jahr durchschnittlicher Lebenserwartung soll sich die Lebensarbeitszeit um 8 Monate erhöhen, die weiteren 4 Monate würden also auf zusätzlichen Rentenbezug entfallen. 

Prognosen zufolge würde das Rentenalter dadurch bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen. Dies sind sehr moderate Steigerungen, auf die sich die Versicherten und die Wirtschaft rechtzeitig einstellen können. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass die Menschen dieses REA auch gesund erreichen können, so dass die REA-Erhöhung nicht zu einer versteckten Rentenkürzung wird; dafür wird Prävention und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz eine zunehmende Rolle spielen. 

Der Grund für die weitere Anpassung liegt darin, dass es aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der Menschen und der kleineren Anzahl von jungen Menschen zu einer steigenden Belastung für die Jüngeren kommt. Deshalb dürfen ihnen weitere Lasten, die aus dieser demographischen Entwicklung folgen, nicht alleine angelastet werden. Eine Aufteilung nach dem Schlüssel 1/3 zulasten der Jüngeren, 2/3 zulasten der Rentner und Rentnerinnen erscheint mir insgesamt zumutbar; wie geschildert steht dies alles aber noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beratungen.

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

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