Könnten Sie GEGEN geplante Kürzungen der Gesetzlich-krankenversicherten-Psychotherapie stimmen am 10.07.2026?
https://bvvp.de/jetzt-wird-es-laut/Als ein Mensch mit DepressionsEpisoden, wo der Gedanke an Suizid nicht weit entfernt lag, bin ich ENTRÜSTET zu hören, dass gegen einen für die Bevölkerung so wichtigen Zweig weitere Einsparungen geplant werden. Dem MUSS eine Absage erteilt, weil der mentalen Gesundheit eines Menschen ENORME Bedeutung beigemessen werden muss. Psychotherapeuten - ob gesetzlich oder privat - tun so viel und für jene mit schwerer Seelenlast manchmal LEBENSRETTER! Und nicht jeder kann sich einen privaten Psychotherapeuten leisten. Jene Praxen, deren Patientenstamm hauptsächlich aus Gesetzlich-Versicherten bestehen, sind eine so wichtige Anlaufstelle für das einfache Volk. Therapie für die mentale Gesundheit ist kein Privileg, sie sollte für alle zugänglicher sein! Jedes Nicht-Ernstnehmen, wie offenbar die Bundesregierung dies am 10.07. Zu beschließen versucht, ist ein Schlag für die Vielzahl an Leuten, die darauf angewiesen sind. Meine Worte als ehemaliger Patient!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Genauso wie ich haben auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten und ausführliche Gespräche mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geführt. Wir alle nehmen die Sorgen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der ambulanten psychologischen Behandlung und um die Vergütung für die Psychotherapeuten selbstverständlich ernst. Vorab möchte ich erläutern, dass psychotherapeutische Behandlungen weiterhin als GKV-Leistung erhalten bleiben. Die Vergütung für die Therapeuten und Therapeutinnen wird allerdings zukünftig – wie es früher schon einmal war – wieder in die sog. morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Bei dieser Rückführung wird aber das heutige Finanzvolumen für diesen Bereich beibehalten. Es kann nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in Zukunft auch weiter anwachsen, soweit die Einkommen der Versicherten und damit die Beitragseinnahmen der GKV steigen. Der grundlegende Gedanke ist dabei, dass für alle Leistungen der GKV insgesamt nicht mehr ausgegeben werden soll, als mit den heute geltenden Beitragssätzen der Versicherten eingenommen wird. Noch höhere Beiträge, die das Nettoeinkommen der Versicherten schmälern würden, sollen aber vermieden werden.
In Bezug auf die Situation der Psychotherapeutinnen und -therapeuten soll es außerdem noch gezielte Nachbesserungen geben:
Am 10.7. wurde die GKV-Reform insgesamt im Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig haben wir einen Antrag beschlossenen, in dem wir die Bundesregierung auffordern, zügig einen ergänzenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Darin soll es um folgende Punkte gehen:
1. Sicherung der Versorgungskontinuität: Laufende Behandlungen müssen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem regulären Abschluss sichergestellt sein.
2. Extrabudgetäre Vergütung für Härte- und Dringlichkeitsfälle: Es soll Ausnahmen von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV, also dem o.g. Gesamtbudget) geben. Das betrifft Leistungen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, Behandlungen für schwer psychisch Erkrankte (nach der KSVPsych-Richtlinie) sowie als dringlich eingestufte Fälle.
3. Definition von Dringlichkeit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird beauftragt, bis spätestens 31. Dezember 2026 klare Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten.
Gerade in so dringenden Fällen wie Ihrem wäre also eine Therapie auf Kosten der GKV jedenfalls gewährleistet!
Zudem wollen wir Argumente der Psychotherapeuten zur Angemessenheitsprüfung ihrer Honorare nochmals überprüfen.
Mit diesen Maßnahmen greifen wir wesentliche Forderungen der Praxis auf, auch wenn damit nicht alle Probleme gelöst sind.
Im laufenden Verfahren zum GKV-BStabG waren diese Änderungen so kurzfristig nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf musste vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden um zu verhindern, dass die Krankenkassen schon im Herbst eine Beitragserhöhung beschließen müssen. Deshalb musste der Weg gewählt werden, eine Nachbesserung auf ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zu verschieben.
Eine weitere vorläufig positive Nachricht für die Psychotherapie ist die vom Landesgericht Berlin per Eilentscheid entschiedene sofortige Aussetzung der Honorarkürzung von 4,5 %; diese war seit Mai 2026 gültig. Dieses Gerichtsverfahren betrifft allerdings eine Entscheidung der Selbstverwaltung der GKV, auf die die Politik keinen unmittelbaren Einfluss hat. Das Landesgericht Berlin hatte offenbar Zweifel an der Grundlage der Vergütungsentscheidung. Hier muss jetzt zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.
Ihnen persönlich wünsche ich alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker
