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Können Sie die geplanten Honorakürzungen und Budgetierungen für die Psychotherapeuten verantworten?

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Axel L. •

Können Sie die geplanten Honorakürzungen und Budgetierungen für die Psychotherapeuten verantworten?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
Durch die beschlossene Honorarkürzung von 4,5% und die geplante Budgetierung aller psychotherapeutischen Leistungen sind Einkommensverluste für die Psychotherapeuten von bis zu 20% zuerwarten. Eine ausreichende Versorgung von Kassenpatienten dürfte dann nicht mehr gegeben sein. Ich als Psychotherapeut könnte dann nur eine Mndestversorgung für Kassenpatienten anbieten und müsste dann überwiegend Privatpatienten behandeln. Die Behandlung von psychosomatischen würde dann wieder auf die ohnehin überlasteten Hausärzte zukommen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Genauso wie ich haben auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten und ausführliche Gespräche mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geführt. Wir alle nehmen die Sorgen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der ambulanten psychologischen Behandlung und um die Vergütung für die Psychotherapeuten selbstverständlich ernst. Vorab möchte ich erläutern, dass psychotherapeutische Behandlungen weiterhin als GKV-Leistung erhalten bleiben. Die Vergütung für die Therapeuten und Therapeutinnen wird allerdings zukünftig – wie es früher schon einmal war – wieder in die sog. morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Bei dieser Rückführung wird aber das heutige Finanzvolumen für diesen Bereich beibehalten. Es kann nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in Zukunft auch weiter anwachsen, soweit die Einkommen der Versicherten und damit die Beitragseinnahmen der GKV steigen. Außerdem werden Vorkehrungen getroffen, damit dieses Finanzvolumen nicht anderweitig für andere Leistungsbereiche genutzt wird. 

Der grundlegende Gedanke ist dabei, dass für alle Leistungen der GKV insgesamt nicht mehr ausgegeben werden soll, als mit den heute geltenden Beitragssätzen der Versicherten eingenommen wird. Noch höhere Beiträge, die das Nettoeinkommen der Versicherten schmälern würden, sollen aber vermieden werden. 

In Bezug auf die Situation der Psychotherapeutinnen und -therapeuten soll es außerdem noch gezielte Nachbesserungen geben: 

Am 13.7. wurde die GKV-Reform insgesamt im Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig haben wir einen Antrag beschlossenen, in dem wir die Bundesregierung auffordern, zügig einen ergänzenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Darin soll es um folgende Punkte gehen:

               1.    Sicherung der Versorgungskontinuität: Laufende Behandlungen müssen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem regulären Abschluss sichergestellt sein.

               2.    Extrabudgetäre Vergütung für Härte- und Dringlichkeitsfälle: Es soll Ausnahmen von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV, also dem o.g. Gesamtbudget) geben. Das betrifft Leistungen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, Behandlungen für schwer psychisch Erkrankte (nach der KSVPsych-Richtlinie) sowie als dringlich eingestufte Fälle.

               3.    Definition von Dringlichkeit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird beauftragt, bis spätestens 31. Dezember 2026 klare Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten. 

Gerade in dringenden Fällen wäre also eine Therapie auf Kosten der GKV jedenfalls gewährleistet! 

Zudem wollen wir Argumente der Psychotherapeuten zur Angemessenheitsprüfung ihrer Honorare nochmals überprüfen.

Mit diesen Maßnahmen greifen wir wesentliche Forderungen der Praxis auf, auch wenn damit nicht alle Probleme gelöst sind.

Im laufenden Verfahren zum GKV-BStabG waren diese Änderungen so kurzfristig nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf musste vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden um zu verhindern, dass die Krankenkassen schon im Herbst eine Beitragserhöhung beschließen müssen. Deshalb musste der Weg gewählt werden, eine Nachbesserung auf ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zu verschieben. 

Eine weitere vorläufig positive Nachricht für die Psychotherapie ist die vom Landesgericht Berlin per Eilentscheid entschiedene sofortige Aussetzung der Honorarkürzung von 4,5 %; diese war seit Mai 2026 gültig. Dieses Gerichtsverfahren betrifft allerdings eine Entscheidung der Selbstverwaltung der GKV, auf die die Politik keinen unmittelbaren Einfluss hat. Das Landesgericht Berlin hatte offenbar Zweifel an der Grundlage der Vergütungsentscheidung. Hier muss jetzt zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Mitglied des Deutschen Bundestags

 

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