Frage an Emmi Zeulner bezüglich Gesundheit

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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Laura K. •

Frage an Emmi Zeulner von Laura K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

Die Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist bislang nicht veröffentlicht worden, obwohl Petitionen mit höheren IDs längst veröffentlicht sind. Was wollen bzw. werden Sie tun um der Verzögerung bei der Veröffentlichung dieser wichtigen Petition entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau K.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Zeulner, die uns - neben weiterer Anfragen zu diesem Thema - über Abgeordneten Watch erreicht hat.

Wie auch den anderen Petenten geschrieben läuft die Petition 90088 laut unserem Kenntnisstand noch bis zum 22.04.2019. Es besteht also für alle Interessenten noch bis dahin die Möglichkeit zu unterschreiben und vor allem weiter für die Petition Werbung zu machen. Sie ist auf der Website https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_11/Petition_90088.nc.html öffentlich zugänglich.
Leider sieht es aber so aus, als würde sie das Quorum von 50.000 Unterschriften nicht erreichen. Leider ist es uns als Abgeordneten nicht möglich diesen Prozess zu umgehen oder zu überstimmen.

Dennoch wirkt sich grundsätzlich die Anzahl der Unterschriften nicht auf die parlamentarische Prüfung einer Petition aus, für den Umfang der Prüfung ist allein das Anliegen entscheidend. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 jedermann das Petitionsrecht und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestage bearbeitet jede eingegangene Petition gleich – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition mit tausenden von Unterstützern handelt. Die Zahl der Unterstützer und das Erreichen des Quorums erleichtert jedoch den Zugang zu einer öffentlichen Beratung.

Speziell für den Wahltarif hat sich Frau Zeulner auch bereits im Rahmen des Terminservice- Versorgungsgesetz (TSVG) von Anfang an eingesetzt und versucht diesen zu erhalten. Auch bei der Anhörung zum TSVG hat sie genau hierzu eine Frage platziert, um doch noch eine Änderung zu erwirken. Leider konnte sie sich hier nicht durchsetzen. Wir bedauern das sehr.

Unabhängig von der Petition werden die aufgebrachten Themen auch im Gesundheitsausschuss besprochen und Frau Zeulner möchte hier weiterhin jeden ermöglichen, den Therapieweg zu wählen, der für ihn der richtige ist. Selbstverständlich immer vor dem Hintergrund der größtmöglichen Sicherheit für die Patienten.

Für die Union sind die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass viele Patienten der Naturheilmedizin und Naturheilmitteln große Bedeutung beimessen. Deshalb sollen Krankenkassen auch künftig die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen beispielweise über Satzungsleistungen anzubieten. Hierdurch wird es Versicherten ermöglicht, über den regulären Versorgungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, in Anspruch zu nehmen. Daran wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion festhalten! Jedem Bürger soll es unbenommen bleiben, homöopathische Arzneimittel anzuwenden. Es muss nur sichergestellt sein, dass sie nicht schaden. Deswegen begrüßen wir Forschungen zur Komplementärmedizin ausdrücklich.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünschen der Petition viel Erfolg und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Team Emmi Zeulner

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