Was kann man tun, damit solch eine Straftat trotzdem mit den Mitteln und Methoden von Recht und Gesetz aufgeklärt wird?

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Frage von Erhard J. •

Was kann man tun, damit solch eine Straftat trotzdem mit den Mitteln und Methoden von Recht und Gesetz aufgeklärt wird?

Sehr geehrter Herr Eroglu,

Deutschland hat sich noch nicht den europäischen juristischen Standards angepasst und somit gilt auch noch der § 146 GVG.

Dieser besagt, dass die Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt sind.

Somit können Justizminister, wenn sie selbst eine Straftat (z.B. Falschbeurkundung im Amt) begangen haben sollten,
die Staatsanwaltschaft anweisen, dass diese Anzeige nicht bearbeitet werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard. J.

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