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Antwort von Engin Eroglu
FREIE WÄHLER
• 05.04.2023

Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.

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