Frage an Ernst-Reinhard Beck bezüglich Innere Sicherheit

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Ernst-Reinhard Beck
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Frage an Ernst-Reinhard Beck von Gerd M. H. bezüglich Innere Sicherheit

Wenn Sie Mitglied im Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sind, warum drängen Sie nicht auf Abrüstung auch der Amerikaner, die mit Abstand die meisten Sprengköpfe und Trägerraketen haben, aber andere Ländern permanent zum Abrüsten ermahnen, ja ihnen selbst das Recht auf zivile Nutzung streitig machen?

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Sehr geehrter Herr Herrmann,

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik bleiben wichtige Elemente der auf Konfliktprävention ausgerichteten deutschen Sicherheitspolitik.

Deutschland verfolgt dabei einen multilateralen, kooperative Lösungen suchenden Ansatz in der Überzeugung, dass eine auf Zusammenarbeit und Gleichberechtigung aufbauende aktive Rüstungskontrollpolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler und globaler Stabilität leisten kann. Zur Förderung ihrer rüstungskontroll- und nichtverbreitungspolitischen Zielsetzungen ist die Bundesregierung in den einschlägigen internationalen Institutionen und Foren, insbesondere in den Vereinten Nationen, der Abrüstungskonferenz, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und der G8, stark engagiert.

Der Universalisierung und Stärkung der Verträge über Verbot und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – zu nennen ist hier insbesondere der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) – und der Fortsetzung der nuklearen Abrüstung kommen im Blick auf die von den Massenvernichtungswaffen ausgehende Bedrohung besondere Bedeutung zu. Nicht minder wichtig ist die vollständige, fristgerechte und durch die OPCW verifizierte Vernichtung sämtlicher Chemiewaffen in Übereinstimmung mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ).

In der EU unterstützt Deutschland rüstungskontrollpolitische Bemühungen im Rahmen der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Auch die Unterbindung der Beschaffung von Massenvernichtungswaffen durch unbefugte Staaten und nichtstaatliche Akteure ist Teil deutscher Rüstungskontrollpolitik. Hierzu gehört die von den USA 2003 vorgeschlagene Proliferation Security Initiative zur Verhinderung des See-, Luft- und Landtransportes von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen. Unter den Verträgen zum Verbot von Massenvernichtungswaffen hat das CWÜ eine exemplarische Bedeutung: Als erster und bisher einziger multilateraler Abrüstungsvertrag verpflichtet er die Vertragspartner, innerhalb festgelegter Fristen eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen unter internationaler Kontrolle zu vernichten. Die Bundesregierung tritt daher für die vollständige und fristgerechte Implementierung insbesondere der Vernichtungsvorschriften sowie die universelle Geltung dieses Vertrages ein.

Weiterhin engagiert sich Deutschland für den Erfolg der Ende 2006 anstehenden Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer beziehungsweise biologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ). Insbesondere tritt die Bundesregierung für die Vereinbarung eines weiteren vierjährigen Arbeitsprogramms für die jährlichen Experten- und Staatentreffen (Follow-up-Prozess), neben dem üblichen „Review“ der Konvention, ein. Damit soll das BWÜ gestärkt werden, solange Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zum BWÜ keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Schaffung eines verbindlichen Deklarations- und Verifikationsregimes bleibt mittelfristiges Ziel.

Im Bereich konventioneller Rüstungskontrolle bleibt die Ratifizierung und Implementierung des Übereinkommens über die Anpassung des Vertrages über Konventionelle Streitkräfte in Europa, das bereits 1999 durch die Staats- und Regierungschefs der 30 Mitgliedstaaten in Istanbul unterzeichnet wurde, Ziel der Bundesregierung. Deutschland setzt sich außerdem für die Weiterentwicklung der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen im Rahmen des „Wiener Dokumentes“, eine Erweiterung der Anwendungsbereiche des Vertrages über den „Open Skies“ (Offener Himmel) sowie für die Förderung regionaler Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung in Südosteuropa durch die Umsetzung des „Dayton-Abkommens“ und des Stabilitätspaktes ein. Deutschland setzt sich für die weltweite Geltung des „Ottawa-Übereinkommens“ über die globale Ächtung von Antipersonenminen und seine konsequente Umsetzung ein. Im Rahmen der Verhandlungen zum VN-Waffenübereinkommen bemüht sich Deutschland als Vertragsstaat um eine Weiterentwicklung der humanitären Rüstungskontrolle insbesondere bei Antifahrzeugminen und Streumunition. Auch der Kontrolle von Klein- und Leichtwaffen, die in den Konflikten der letzten Jahrzehnte die große Mehrzahl der Opfer verursacht haben, misst Deutschland große Bedeutung bei. So setzt sich Deutschland insbesondere im Rahmen der VN für die Einführung international einheitlicher Richtlinien für die Genehmigung von Kleinwaffen-Transfers ein und hat die Initiative ergriffen, das Thema der konventionellen Munition auf die rüstungskontrollpolitische Agenda der VN zu bringen. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden insbesondere afrikanische Staaten bei der Kleinwaffenkontrolle unterstützt. Da Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Rüstungskontrollvereinbarungen wesentlich von ihrer Überprüfung abhängen, besteht in Deutschland mit dem Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr für diese Aufgabe eine eigene Dienststelle mit rund 250 Mitarbeitern. Das Zentrum ist dafür verantwortlich, die sicherheits- und militärpolitischen Rechte und Verpflichtungen wahrzunehmen, die sich aus den Rüstungskontrollvereinbarungen ergeben. Dazu arbeitet es eng mit den Verifikationsorganisationen der Bündnispartner und zahlreicher OSZE-Staaten zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB