Frage an Erwin Rüddel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Erwin Rüddel
CDU
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Frage von Wilhelm Christian K. •

Frage an Erwin Rüddel von Wilhelm Christian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Viele Corona-Genesene wurden von der Politik vergessen.
Ab sofort haben 2x geimpfte und von Corona genesene Menschen Erleichterungen bei Kontakten.
Genesene bekommen dazu eine Bescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt zur Vorlage an den betreffenden Stellen, wie bei Friseuren, Läden, Gaststätten usw.
Ich habe eine Coronainfektion vor etwa 3 Monaten gehabt, die glimpflich wie eine Erkältung von meinem eigenen Immunsystem bekämpft wurde. Von einem Labor konnten in meinem Blut zahlreiche IgG-Antikörper festgestellt werden. Ich bin somit ein nachweislich Genesener.
Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt kann ich jedoch nicht erhalten, da bei meiner Infektion kein positiver PCR-Test durchgeführt und dem Gesundheitsamt nicht vorgelegt wurde. Ein PCR- Test konnte bei meiner damaligen Infektion auch nicht durchgeführt werden, da bei meiner Erkältung eine Coronainfektion nicht vermutet wurde. Nun stehe ich da ohne Bescheinigung, obwohl ich durch den Nachweis der Antikörper eine Coronainfektion hatte.
Meine Fragen:
Wieviel Millionen Deutsche tragen das gleiche Schicksal wie ich?
Wie können Menschen, die durch ihr eigenes Immunsystem genesen sind, ebenfalls die gleichen Freiheiten bekommen, so wie die Genesenen, die einen schwereren Infektionsverlauf hatten und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden.
Ist das eigene Immunsystem weniger Wert und werden von den Politikern nur noch geimpfte Menschen und schwere Krankheitsverläufe als genesen anerkannt?
Ich bitte die Politiker darum, das betreffende Gesetz so zu ändern und Menschen, die durch das eigene Immunsystem von einer Coronainfektion genesen sind auch als Genesene einzuordnen und Diese mit einer amtlichen Bescheinigung zu versehen. Denn vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurde geregelt, dass als Genesenenausweis ein positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum anzusehen ist. Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesene Person zu gelten.

Über die Anzahl der Betroffenen kann keine Aussage getroffen werden, da diese Daten von den Gesundheitsämtern nicht erhoben werden.

Die oben genannte Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit stützt sich auf aktuelle Aussagen des Robert Koch-Instituts. Hiernach kann der Antikörpernachweis auch dann zu einem positiven Ergebnis führen, wenn die betreffende Person keine Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat. Dann nämlich, wenn sie Kontakt mit einem anderen Coronavirus hatte als mit dem SARS-CoV-2. Deshalb ist meines Wissens auch keine zeitnahe Änderung geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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