Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des Hamb. Beauftragten für Datenschutz &. Informationsfreiheit bewerben? Wo findet man Stellenausschreibungen?

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Eva Botzenhart
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Frage von Felix H. •

Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des Hamb. Beauftragten für Datenschutz &. Informationsfreiheit bewerben? Wo findet man Stellenausschreibungen?

Ist in Zukunft ein transparentes & unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren für den Posten des/der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz &. Informationsfreiheit geplant? Wo finde ich transparente Stellenausschreibungen der Bürgerschaft? Muss man/ich erst zu A wie AfD zu arkanen Bewerbungsgesprächen und dann zu B wie Bündnis 90/Grünen (Fraktion) usw? Oder gibt es ein unionsrechtlich transparentes und von Politik unabhängiges Stellenbesetzungsverfahren, das bisher auch im Bund fehlt (so jedenfalls auch Verwaltungsrichter Malte Engeler im Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/verstoss-gegen-eu-recht-diskussion-um-den-bundesdatenschutzbeauftragten-dlf-kultur-0402e44c-100.html)

Ist für die Bewerbungsaussichten Kontakte zu Medien wie SPIEGEL hilfreich, den die Behörde mitten in Verfahren nach Art. 77 DSGVO zu unionsrechtlich EU-weit umstrittenen Praktiken wie "pay or ok" gerne berät und dafür 6140 € berechnet? https://noyb.eu/de/pay-or-ok-der-spiegel-noyb-sues-hamburg-dpa

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Fragen. In Hamburg wird der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit laut Verfassung (Artikel 60a Absatz 3) von der Hamburgischen Bürgerschaft für 6 Jahre gewählt und kann einmal bestätigt werden.

Als Grüne sind wir sehr bemüht, ein transparentes Verfahren durchzuführen. 2021 gab es zum ersten Mal ein Interessenkundgebungsverfahren für die Bestellung der Stelle des/der Datenschutzbeauftragten.

Wie bei Verfassungsrichtern und anderen unabhängigen Ämtern auch, gelten gesetzliche Voraussetzungen, die von Mitgliedern von Hamburger Aufsichtsbehörden, wie in diesem Fall der/dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, gefordert werden. 

Im Amtlichen Anzeiger 2021, Seite 801 und 802 (siehe Anhang) sind diese Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle am 25. Mai 2021 veröffentlicht worden: 

Die/Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung EU) 2016/679). Artikel 53 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt von den Mitgliedern der Aufsichtsbehörden die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten. 

§ 20 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes bestimmt konkretisierend, dass die/der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn Allgemeine Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt hat und die zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen muss. Diese setzt neben datenschutz- und informationsfreiheitsrechtlichen Kenntnissen eine einschlägige Berufserfahrung voraus. Wünschenswert sind auch Kenntnisse des hamburgischen Datenschutz- und Transparenzrechtes. 

Im gleichen Amtlichen Anzeiger sind die Möglichkeiten aufgeführt, an wen sich Interessierte für das Amt bis spätestens zum 15. Juni 2021 wenden konnten. 

Die Veröffentlichung der Anforderungen schafft die Voraussetzung, dass sich fachlich qualifizierte Personen bewerben.  

Die Regierungsfraktionen einigten sich auf einen Kandidaten. Ein Kriterium dabei war die Überparteilichkeit. Der ausgewählte Bewerber stellte sich danach bei allen Fraktionen vor.

In der Sitzung der Bürgerschaft vom 18. August 2021 wurde Thomas Fuchs vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit in der Bürgerschaftssitzung gewählt und von der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft anschließend ernannt.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76734/wahl_der_beziehungsweise_des_hamburgischen_beauftragten_fuer_datenschutz_und_informationsfreiheit_durch_die_buergerschaft.pdf

Ihre Frage, ob es Voraussetzung ist, Kontakte zu bestimmten Medien zu haben, ist mir in diesem Zusammenhang unverständlich. 

Mit freundlichen Grüßen 

Eva Botzenhart

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