Frage an Eva Gottstein bezüglich Innere Sicherheit

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Eva Gottstein
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Frage von Alexandra A. •

Frage an Eva Gottstein von Alexandra A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Gottstein,

Bei der Präsentation der  Kriminalstatistik 2017 sprachen Herr Innenminister Herrmann davon, dass Bayern so sicher ist wie seit 30 Jahren  schon nicht mehr.
Die öffentlich zugänglichen Erläuterungen zur Polizeilichen Kirminalstatistik sind auf der
Internetpräsenz der Bayer. Polizei wie folgt einsehbar:
https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik/index.html/649

Das Entscheidende in der Erläuterung ist, dass die Taten im Freistaat  Bayern begangen wurden. Und hier liegt das Problem, dass diese Statistik nach den Tatorten in Bayern zählt.

Das würde bedeuten, dass alle Straftaten durch das Internet (Betrügereien, Cyperattacken, Betrug bei Kapitalanlagen im grauen Markt, Beleidigungen im Netz u. v. a.) oder auch Straftaten durch das Telefon (Falsche Polizeibeamte, falsche Gewinnversprechen) hier nicht enthalten sind, weil man ja nicht sicher sagen kann, dass die quasi von bayer. Boden aus verübt wurden.

Die von den Taten betroffenen stammen aber in einer großen Zahl aus Bayern – zu dem Schluss komme ich schon bei der aufmerksamen Lektüre der Tagespresse – täglich sind entsprechende Meldungen zu lesen.

Wie würden Sie unter diesem Gesichtspunkt die Sicherheitslage bewerten?
Können WIR (Bürger u. Behörden) guten Mutes der voranschreitenden Digitalisierung entgegensehen?
Wie werden die nicht in der PKS berücksichtigten Taten bei der Feststellung des nötigen Personals für die Polizei eingerechnet?

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In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die von den bayerischen Polizeidienststellen bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen erfasst, sofern die Taten im Freistaat Bayern begangen wurden. Unter Cyberkriminalität (Tatmittel Internet) werden Delikte subsumiert, bei denen zur Tatbestandsverwirklichung das Medium Internet als Tatmittel verwendet wurde. Die zunehmende Digitalisierung sowie immer neue technologische Entwicklungen verändern nicht nur unseren Alltag. Sie führen auch zur Entstehung neuer Kriminalitätsformen, auf die unser Rechtsstaat die passenden Antworten finden muss. Gerade um diese neuen Kriminalitätsformen und die damit verbundenen technischen Möglichkeiten wirksam bekämpfen zu können, braucht es aus Sicht der FREIE WÄHLER das nötige Personal, das über das entsprechende Spezialwissen und die notwendige Erfahrung im Umgang mit der Bekämpfung von Cybercrime verfügt. Darüber hinaus muss aus unserer Sicht die hierfür eingesetzte IT stets auf den aktuellsten Stand sein und die Strafverfolgungsbehörden umfassend damit ausgestattet werden. Die Strafverfolgung sogenannter Callcenter- oder Telefon-Betrugsdelikte gestaltet sich schwierig und zeitraubend, insbesondere weil die „Drahtzieher“ dieser Delikte meist vom Ausland aus agieren und lediglich die Mittelsmänner in Deutschland ermittelt werden können. Hier ist es erforderlich neue geeignete Wege in Kooperation der Ermittlungsbehörden zu finden.

Beste Grüße,

Susanne Miksat