Frage an Eva Högl

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Benjamin Y. •

Frage an Eva Högl von Benjamin Y.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Nun zwei weitere Fragen:

1. Ich wohne in einem multikulturellen Kiez und möchte auch, dass das so bleibt, die Mieten bezahlbar bleiben und die Kiezatmosphäre mit allen Facetten erhalten bleibt. Inwieweit kann bundespolitisch auf die sogenannte Gentrifizierung eingewirkt werden, so dass es Konzernen und/oder Privatinvestoren unmöglich gemacht wird, durch ihre Investitionen das soziale Gefüge des Stadtviertels durch höhere Mieten usw. zu bestimmen, wie bereits in Prenzl. Berg, Kreuzberg und beginnend in Neukölln geschehen?

2. Ein NPD - Verbot befürworte ich als richtig und überfällig, da diese Partei offen verfassungsfeindlich ist und zur Gewalt gegen andere aufruft. Jedoch soll die Partei bis in ihre Spitzen mit V-Leuten durchsetzt sein. Inwieweit ist ein Verbot überhaupt realistisch, wenn das BundesVerfassunsgericht dieses eben gerade mit der Begründung ablehnte, die Partei habe V-Leute in ihren Reihen?

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Yong

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Yong,

als Bundestagsabgeordnete ist mein Einfluss auf stadtplanerische Belange sehr begrenzt, mein Engagement ist es nicht. Stadtplanung und damit auch das Gegensteuern gegen sogenannte Gentrifizierung, also die Verdrängung der angestammten Bevölkerung durch Quartiersaufwertung, ist eine kommunal- und länderpolitische Angelegenheit. So sehr ich die Aufwertung einzelner Quartiere grundsätzlich begrüßenswert finde, so wichtig finde ich als Sozialdemokratin den Erhalt gemischter Stadt- und Bevölkerungsstrukturen. Dafür nutze ich meine Kontakte in die Landes- und Kommunalpolitik. Wenn es um die konkrete Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen vor Ort geht, bitte ich Sie, sich an die jeweiligen Abgeordneten der Bezirksverordnetenversammlungen und des Abgeordnetenhauses bzw. deren Fraktionen zu wenden.

Bezüglich der NPD befürworte ich ohne Wenn und Aber ein neues Verbotsverfahren. Nach Angaben des Berliner Innensenators Dr. Ehrhart Körting haben die Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz mittlerweile alle V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Bundes- und Landesvorständen oder vergleichbaren Gremien der NPD abgezogen. Damit hat man den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts für ein Verbotsverfahren Rechnung getragen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen beharren die unionsgeführten Bundesländer darauf, die Beobachtung der NPD auch weiterhin mit der Durchsetzung von V-Leuten ihrer Dienste zu verbinden. Dabei wird übersehen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beobachtung durch den Verfassungsschutz kein Selbstzweck und auch ein Grundrechtseingriff ist: Entweder ist die NPD nicht aggressiv verfassungsfeindlich, dann hat man ihre Beobachtung einzustellen. Oder sie ist es, woran ich nicht im Geringsten zweifele, dann ist sie konsequenterweise auch zu verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Högl