Frage an Eva Högl bezüglich Soziale Sicherung

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Cordula S. •

Frage an Eva Högl von Cordula S. bezüglich Soziale Sicherung

Krankenversicherungstarif in der GKV für Existenzgründer/ Selbstständige mit geringem Einkommen

Sehr geehrte Frau Dr. Högl,

warum gibt es keinen echten Basis-Tarif für Existenzgründer in der GKV?
Angesichts der Startinvestitionen und der Tatsache, dass neue Unternehmen erst einmal bekannt werden müssen, bleibt vielen Existenzgründern im ersten Jahr weniger als 500 Euro pro Monat als Gewinn übrig. Wenn man davon die von der GKV geforderten 293 Euro im Basistarif zahlen muss, bleibt kaum etwas zum Leben. Wie kann das denn sein??
Ich beklage, dass es für ExistenzgruenderInnen keinen ermäßigten Tarif für die Krankenversicherung gibt. Die Gesetze machen es Unternehmensgründern derzeit extrem schwer.
Ich fordere, dass für ExistenzgründerInnnen in den ersten zwei Jahren nach Gewerbeanmeldung ein Gründer-Tarif von unter 100 Euro eingeführt wird, wenn sie nachweisen können, dass sie nicht mehr also 500 Euro im Monat verdient haben. (also 14,9 % des tatsächlichen Einkommens/Gewinns laut Steuerbescheid). Noch besser wäre: Aufhebung der Versicherungspflicht im ersten Jahr einer Existenzgründung für Geringverdienende.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die entsprechenden Sozialversicherungsgesetze geändert werden, die die Tarife für Selbständige betreffen.
Denn die derzeitigen Regelungen erschweren Unternehmensgründungen.
Anstatt Initiativen zu fördern, werden sie im Keim erstickt, weil fuer viele Existenzgruender bei den hohen Krankenversicherungsbeiträgen nichts zum Leben übrig bleibt.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
10115 Berlin

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmincke,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zu Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige/Existenzgründer.
Momentan wird Selbstständigen in der GKV ein Mindesteinkommen unterstellt, wonach sich der Krankenversicherungsbeitrag richtet. Im Gegensatz zu anderen erhalten sie dadurch eine abgesenkte Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag, indem ein Einkommen von 1 312,50 € zugrunde gelegt wird. Dies ist eine Regelung, die explizit Selbstständige begünstigen soll.

Wie Sie jedoch vollkommen richtig anmerken, erreichen viele Selbstständige gar nicht dieses Mindesteinkommen, insbesondere „Solo-Selbstständige“, d.h. kleine und Kleinstunternehmer ohne Angestellte mit zum Teil sehr geringen Einkommen. Die Konsequenz ist ebenso fatal wie absurd: im Einzelfall kann sich eine reale Beitragsbelastung von 20, 30 oder gar 40% ergeben. Die selbstständige Tätigkeit muss daraufhin eingestellt werden, da sonst der Krankenversicherungsbeitrag nicht gezahlt werden kann.
Der SPD ist dieses Problem sehr wohl bewusst. Wir sind der Meinung, dass die momentanen Regelungen erfolgversprechende Existenzgründungen zunichte machen könnten und viele benachteiligt, die mit viel Engagement und Mut den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Wir haben daher die richtigen Konsequenzen gezogen und vorgeschlagen, dass oben genannte Mindesteinkommen auf 400 € abzusenken. Dies würde die Selbstständigkeit für viele, womöglich auch für Sie, deutlich erleichtern, da die Krankenversicherungsbeiträge dementsprechend niedriger wären.
Wie Sie jedoch wissen, besitzen wir momentan im Bundestag nicht die notwendige Mehrheit, um unseren Worten auch Taten folgen zu lassen und die Bemessungsgrundlage abzusenken. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat hieran bislang bedauerlicherweise keinerlei Interesse gezeigt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen verdeutlichen konnte, dass wir als SPD Ihre Probleme kennen und dementsprechende Lösungen entwickelt haben, die wir hoffentlich mit Ihrer Unterstützung bei der nächsten Bundestagswahl umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Högl