Frage an Eva Högl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Alexander M. •

Frage an Eva Högl von Alexander M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Högl,

sicher haben Sie vom aktuellen BVG-Urteil mitbekommen, dass die Kündigung eines Arztes in einem kath. Krankenhaus aufgrund seiner zweiten Ehe für rechtmäßig erklärt hat.

Mir war immer bewusst, dass Deutschland für ein westliches Land außergewöhnlich kirchenfreundlich ist, aber dieses Urteil hat mich sehr schockiert. Mir scheint, dass die Kirche immer noch eine Macht besitzt, die für einem säkularen Staat nicht vertretbar ist. Ich möchte nicht das BVG kritisieren, da die Gesetzeslage ein solches Urteil ja leider erlaubt. Vielmehr bin ich der Meinung, dass man die Gesetze derart ändern sollte, dass die Kirche sich endlich an das Arbeitsrecht halten muss, wie jede andere Firma/Gesellschaft/Verein auch.

Mich würde interessieren, wie Sie und Ihre Partei zu diesem Thema stehen, und ob/welche Bemühungen es in Ihrer Partei gibt, dieses Problem anzugehen.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
A. Martin

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Martin,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In dieser kritisieren Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kündigung eines nach einer Scheidung wiederverheirateten Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf.
Das Urteil geht darauf zurück, dass die Kirchen nach Artikel 140 des Grundgesetzes das Recht haben, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch das Arbeitsrecht. Insofern kann man das Urteil juristisch schwerlich kritisieren. Eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes könnte nur durch eine Änderung des Grundgesetzes erfolgen, hierfür gibt es aber derzeit keine Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Ich finde es allerdings politisch problematisch, dass das katholische Krankenhaus eine Kündigung mit der Wiederverheiratung des betroffenen Arbeitnehmers begründet hat und dadurch die Lebensführung außerhalb des Arbeitsplatzes sanktioniert. Deshalb sollte sich aus meiner Sicht die Kritik vor allem an den katholischen Arbeitgeber richten.
Die SPD ist der Ansicht, dass die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überall gelten müssen. Es gibt dazu auch Gespräche mit der katholischen Kirche. Wir als SPD-Bundestagsfraktion weisen mit Nachdruck darauf hin, dass der Reformbedarf bei den Kirchen selbst liegt. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass sich die Kirche als Arbeitgeber nicht in die private Lebensführung ihrer Beschäftigten einmischt.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl