Frage an Eva Högl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Martin K. •

Frage an Eva Högl von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau MdB,

die SPD bei 20%, und macht einen "Gerechtigkeits-Kongress" um wieder Wähler zu gewinnen. Wie wäre es, wenn sie einfach wieder gerechte Politik machen? Oben habe ich Ihnen ja schon die geltende Spendenpraxis vorgehalten. Hier ein weiteres Beispiel für "SPD gerechte" Politik:
Die Zeitschrift "Der Steuerzahler" v. Juni 2016(Herausg. Bund der Steuerzahler) berichtet, dass ein Bundestagsabgeordneter pro Mandatsjahr einen Pensionsanspruch von 233,18 E/Monat erwirbt. Nach 4 Jahren bekommt er dann eine Pension von 933 E im Monat! Ein normaler Arbeitnehmer mit Normalverdienst müsste für diesen Rentenanspruch sage und schreibe 32 Jahre arbeiten!
Frage: Stimmen die Angaben so? Wenn ja, halten Sie das für gerecht?
Ich gehen davon aus, dass die Angaben stimmen, die SPD sollte statt toller Kongresse endlich gerechte Politik machen, oder?
Wetten, dass sich nicht ändern wird?

MfG Körber
P.S. Ich mag mir Ihre Pension gar nicht vorstellen, für normale Bürger unerreichbar, oder?

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Körber,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zur Altersvorsorge von Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Ohne große Umschweife möchte ich direkt klarstellen: Die Altersentschädigung von Bundestagsabgeordneten ist ein Privileg – vor allem im Vergleich zum Rentenanspruch vieler Bürgerinnen und Bürger. Darüber bin ich mir sehr wohl bewusst.

Die Altersentschädigung erhalten Abgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und mindestens ein Jahr lang dem Parlament angehört haben. Wer früher ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder lässt sich die entsprechende Summe auszahlen.

Die Höhe der Altersentschädigung bemisst sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (9.082 Euro). Sie beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, was 227,05 Euro entspricht. Die Altersentschädigung steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent. Der Höchstbetrag wurde 2008 verringert und beträgt seitdem 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, was 6.130,35 Euro entspräche. Dieser Höchstsatz wird jedoch erst nach einer bestimmten Anzahl von Mitgliedsjahren erreicht. Die vorgeschriebenen Mitgliedsjahre wurden 2008 von 23 auf 27 Jahren erhöht.

Das heißt, nur wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter dem Deutschen Bundestag 27 Jahre lang angehört, hat er Anspruch auf den Höchstsatz der Altersentschädigung. Das trifft jedoch auf die wenigsten Abgeordneten zu, da die meisten lediglich für zwei bis drei Wahlperioden dem Deutschen Bundestag angehören.

Seit 2009 bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages an. Das heißt, nach derzeitigem Stand hätte ich einen Anspruch auf Altersentschädigung in Höhe von 1589,35 Euro. Wie ich bereits zu Beginn betont habe, bin ich mir dieser privilegierten Position sehr wohl bewusst. Deswegen unterstütze ich die Bemühungen der SPD für mehr Sicherheit und weniger Armut im Alter sehr. Unser Grundsatz ist klar: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter sicher und menschenwürdig leben können.

In dieser Legislaturperiode haben wir bereits einige wichtige Schritte für mehr Sicherheit im Alter unternommen. So haben wir die abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt. Hierdurch können Alle, die 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Das ist der Lohn für eine Lebensleistung, von dem vor allem Menschen in körperlich fordernden Berufen profitieren. Daneben haben wir die Erwerbsminderungsrente angehoben und durch die Mütterrente die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, verbessert.

Von diesen SPD-Initiativen profitieren Millionen Menschen in ganz Deutschland. Das zeigen auch die Rentenanpassungen, die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles jüngst verkündet hat: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent. Das ist die stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren und sehr gute Nachrichten für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Grund für diese positive Rentenentwicklung ist auch die Lohnentwicklung und allen voran der von der SPD eingeführte Mindestlohn, der die Einkommenssituation von vier Millionen Beschäftigten in ganz Deutschland verbessert.

Um das deutsche Rentensystem zukunftsfest zu machen, werden diese Maßnahmen allein nicht ausreichen. Die SPD strebt daher die Weiterentwicklung des deutschen Rentensystems für mehr Solidarität und Solidität an.

So erarbeitet Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles derzeit ein Gesamtkonzept zur Alterssicherung, um die Rentenversicherung zukunftsfähig zu machen und Altersarmut zu verhindern. Die wichtigste Säule wird hierbei die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn sie ist ein sozialdemokratischer Garant für Solidarität und Gerechtigkeit, der sicherstellt, dass derjenige, der ein Leben lang arbeitet, am Ende genug Geld in der Tasche hat für ein menschenwürdiges, armutsfreies Leben im Alter. Ebenso muss die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden.

Im Rahmen dieses Gesamtkonzepts werden wir noch in dieser Legislaturperiode die solidarische Lebensleistungsrente einführen. Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und Beiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben, als jemand, der nicht gearbeitet hat. Denn Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung müssen sich in der Sozialversicherung auszahlen. Von dieser Mindestrente werden vor allem Geringverdienende profitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl