Frage an Eva Högl bezüglich Soziale Sicherung

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Christian B. •

Frage an Eva Högl von Christian B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Högl

Ein für mich sehr wichtiges Thema sind die Abschaffung der Hartz 4 Sanktionen, jedoch bin ich gegenüber den einzigen beiden Parteien die das vertreten (Grüne & Linke) aufgrund anderer Positionen die diese vertreten eher skeptisch.

Meine Frage, beziehungsweise Bitte an Sie wäre, ob Sie sich dafür einsetzen würden die Hartz 4 Sanktionen abzuschaffen?!

Viele Menschen in diesem Land wären Ihnen dankbar wenn diese drakonischen Sanktionen abgeschafft werden würden und es stattdessen (finanzielle) Anreize gäbe eine Arbeit aufzunehmen! Zum Beispiel könnte man es so regeln das man einen gewissen Teil des Arbeitslosengeldes behalten darf wenn man arbeiten geht oder das es andere Arten des Zuverdienst gäbe ohne die Androhung das man unter das Existenzminimum sanktioniert werden könnte.

Wäre so ein System nicht auch humaner? Denn nur wer abgesichert ist kann sich wirklich frei entfalten!

Unternehmen wie Microsoft, Apple und andere wissen das man ihre kreativen Köpfe nicht dazu zwingen kann auf gute Ideen zu kommen, denn diese kommen nur, wenn genügend Freiraum vorhanden ist und man auch nicht dafür bestraft wird wenn man mal keine Ideen hat... wieso sollte es also für Hartz 4 Empfänger anders sein? Wieso sollen Arbeitslose unter Androhungen des Existenzverlustes und der Obdachlosigkeit dazu gedrängt werden Leistung zu erbringen?

Das Wohlergehen eines Volkes lässt sich nicht nur aus einer größtmöglichen Zahl vor dem Bruttosozialprodukt ableiten.

Vielen Dank
Christian Bahlmann

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahlmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben auf dem Internetportal abgeordnetenwatch.de, in dem Sie eine Abschaffung der Hartz-4-Sanktionen befürworten und meine Position hierzu erfragen.

Eine solidarische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie diejenigen unterstützt, die Hilfe benötigen. Aus diesem Grund werden Arbeitssuchende durch finanzielle Leistungen ebenso wie durch Weiterbildungsangebote gefördert, damit sie während der Zeit ihrer Jobsuche menschenwürdig leben können und schnell wieder Arbeit finden.

Eine solidarische Gesellschaft zeichnet sich jedoch auch dadurch aus, dass diejenigen, die Unterstützung erfahren, gefordert sind, sich nach bestem Wissen und Gewissen zu bemühen, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden, damit sie nicht dauerhaft auf gesellschaftliche Hilfe angewiesen sind.

Wenn sie das nicht tun, sollten sie meiner Meinung nach hierzu angehalten werden. Wenn sie gar keine Konsequenzen zu tragen hätten, wäre das vor allem denjenigen, die tagtäglich hart arbeiten und die Steuern zahlen, mit denen Betroffene unterstützt werden, nur schwer zu vermitteln.

Ich bin somit der Überzeugung, dass die Leistungen des Arbeitslosengeldes dem Prinzip des Forderns und Förderns folgen sollten. Hierbei sind mir zwei Aspekte besonders wichtig.

Zum einen möchte ich mit dem Prinzip des Forderns in keiner Weise ausdrücken oder unterstellen, dass Arbeitssuchende und Arbeitslosengeld-Bezieher*innen keine Arbeit (suchen) wollen. Im Gegenteil: Ich bin der Überzeugung, dass die meisten nach bestem Wissen und Gewissen bemüht sind, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schnellstmöglich zu schaffen. Auch ihnen gegenüber wäre es jedoch nicht fair, wenn andere, die sich nicht in gleichem Maße hierum bemühen wie sie, auf Dauer die gleiche Unterstützung erfahren würden.

Zum anderen muss das Prinzip des Forderns gerecht und verhältnismäßig sein. Übermäßige Leistungskürzungen bei nur geringfügigen Versehen, wie dem Verpassen von Fristen um wenige Tage, sind unangemessen.

In diesem Sinne sollten wir die aktuellen Regelungen überprüfen – und dort reformieren, wo es Änderungsbedarf gibt.

Daher unterstütze ich ausdrücklich die Pläne unseres Kanzlerkandidaten Martin Schulz zu Korrekturen an der Agenda 2010 und beispielsweise der Einführung einer längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I bei Qualifizierungsmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl