Wie, wann und mit welchem Aufwand soll eine sichere, ausreichende und kostengünstige Energieversorgung bis zum Kohleausstieg bereitgestellt werden?

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Frage von Robert H. •

Wie, wann und mit welchem Aufwand soll eine sichere, ausreichende und kostengünstige Energieversorgung bis zum Kohleausstieg bereitgestellt werden?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Position zum Kohleausstieg.

Wir wollen den Kohleausstieg vorziehen, spätestens 2030 muss der letzte Kohlemeiler vom Netz gehen. Im Gegenzug wollen wir den Ökostromanteil schnellstmöglich, spätestens bis zum Jahr 2035 auf 100 Prozent erhöhen. Der Zubau an erneuerbaren Energien muss in der nächsten Legislaturperiode und in den Folgejahren stetig gesteigert werden. In den Jahren bis 2025 wollen wir pro Jahr mindestens 10 Gigawatt (GW) Fotovoltaik installieren, sowie 7 GW Windenergie an Land und 2 GW auf See.

Dazu müssen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert und die Ausbauziele deutlich angehoben werden. DIE LINKE unterstützt eine regional ausgerichtete Energiewende und will die Förderung durch das EEG so ausrichten, dass es Projekte in Bürgerhand, in öffentlichem oder genossenschaftlichem Eigentum begünstigt. Dazu wollen wir diese Bürgerenergieprojekte von der Ausschreibungspflicht ausnehmen. Außerdem wollen wir die Kosten für die zusätzlichen Anlagen, ebenso wie die Vergütung der Altanlagen, schrittweise in den Bundeshaushalt übernehmen und dafür die EEG-Umlage auf 2 Cent/kWh abschmelzen. Dies senkt die Strompreise, ebenso wie die von uns geplante Absenkung der Stromsteuer. Wir wollen zudem die staatliche Strompreisaufsicht stärken und Strom- und Gassperren wegen Zahlungsunfähigkeit untersagen. In absehbarer Zeit werden große Solar- oder Windparks in Deutschland den günstigsten Strom liefern und deshalb auf eine direkte Förderung immer weniger angewiesen sein.

Zur Akzeptanzsteigerung müssen Investoren verpflichtet werden, den Standortgemeinden eine Beteiligung an neuen Windkraftanlagen, Fotovoltaikkraftwerken und Energiespeichern anzubieten. Die Kommunen werden dadurch Mitbesitzerinnen. Sie müssen so oder durch Betreiberabgaben an Standortkommunen an finanziellen Erträgen der Ökostrombetreiber beteiligt werden.

Die Stromnetzplanung muss konsequent an 100% Ökostrom ausgerichtet werden. Wenn der Kohleausstieg beschleunigt und eine dezentralisierte Energieversorgung mit Speichersystemen und flexiblerem Verbrauch vorangebracht wird, ist ein deutlich geringerer Netzausbau erforderlich, als er jetzt geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Eva-Maria Schreiber