Frage an Eva Quante-Brandt bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Eva Quante-Brandt
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Frage von Christiane C. •

Frage an Eva Quante-Brandt von Christiane C. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Quante-Brandt,

nach dem Eindruck vieler Eltern in der Neustadt, insbesondere Huckelriede, wird es in den nächsten Jahren weit mehr (Grund-)Schüler geben, als Plätze an Schulen vorhanden sind. Zusätzlich soll in Huckelriede eine große Anzahl neuer Wohnungen gebaut werden, die gerade auch für Familien mit Kindern geeignet sind.

Schon jetzt zeigt sich ein Mangel mit Folgen. Bei überschießender Nachfrage an einer Grundschule werden offenbar diejenigen Schüler an eine andere Schule verwiesen, die den kürzesten Weg zur nächstgelegenen Schule haben - selbst wenn es sich um die Kinder aus der direkten Nachbarschaft einer Schule handelt. Im Ergebnis können auch diese Kinder nicht vom kurzen Schulweg profitieren. Da so insgesamt mehr Kinder von den Eltern zur Schule gebracht werden müssen, führt dies zu einer erhöhten Verkehrsbelastung. Dagegen fördert der gemeinsame Schulbesuch zu Fuß Kinder in ihrer Selbständigkeit, er sorgt für stärkeren Zusammenhalt in Nachbarschaft und Stadtteil und entlastet nicht zuletzt auch die Familien.

Ist unsere Sorge über drohenden Platzmangel an Grundschulen in unserem Stadtteil berechtigt? Was werden Sie und die Grünen dafür tun, dass der Bedarf an zusätzlichen Schulen, insbesondere Grundschulen, sorgfältig ermittelt und rechtzeitig gedeckt wird?

Mit freundlichen Grüßen
C. C.

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SPD

Sehr geehrte Frau C.,

es ist jährlich wiederkehrend eine unserer wichtigsten Aufgaben, ausreichend Schulplätze zur Einschulung an den Grundschulen in unseren Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Wenn das Einschulungsverfahren im Frühjahr anläuft, ist dem in der Regel schon ein umfangreicher Planungsprozess vorangegangen.

Hierbei wird zunächst mit Hilfe der Daten des Einwohnermeldeamtes ermittelt, wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter in den Einzugsbereichen der jeweiligen Grundschulen leben. Auf dieser Grundlage werden dann die voraussichtlich benötigten Kapazitäten der Grundschulen ermittelt und der Deputation zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf der Basis der von der Deputation beschlossenen Kapazitäten wird dann das Einschulungsverfahren durchgeführt, wobei ein ganz wesentliches Augenmerk darauf gelegt wird, jedem Kind einen möglichst wohnortnahen Schulplatz zur Verfügung zu stellen.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind. Das liegt dann zumeist daran, dass Eltern ihre Kinder anmelden, obwohl diese noch nicht schulpflichtig sind, also wenn sie erst in der zweiten Jahreshälfte 6 Jahre alt werden. Die Zahl dieser sogenannten „Kann-Kinder“ lässt sich im Voraus nicht verlässlich abschätzen, so dass es nicht selten vorkommt, dass Kinder auf die Grundschulen im Stadtteil verteilt werden müssen. Diese Aufgabe nehmen die jeweiligen Regionalkonferenzen wahr, die aus den Grundschulen des Stadtteils bestehen, wobei die Regeln hierfür in einer Verordnung verbindlich und transparent festgelegt sind. Das Kriterium der Wohnortnähe spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Regionalkonferenzen versuchen also die Verteilung so zu vorzunehmen, dass die Kinder einen möglichst kurzen Schulweg haben. In Bremen gilt das Motto: „kurze Beine – kurze Wege“. Dies dient zum einen der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, hilft aber zum anderen auch, die wichtigen sozialen Kontakte im Stadtteil aufzubauen oder (etwa aus dem Kindergarten) zu erhalten. Selbst wenn ein Kind ausnahmsweise nicht in der Schule seines Einzugsbereiches eingeschult werden kann, sind die Entfernungen zu den Grundschulen in unserer Stadt doch in den allermeisten Fällen so, dass sie bequem zu Fuß bewältigt werden können. Von daher beobachte auch ich die Tendenz, Kinder schon im Grundschulbereich mit dem Auto zur Schule zu bringen, mit Sorge, da es neben den verhaltensbestimmenden und den ökologischen Aspekten auch zu einer Zunahme des KfZ-Verkehrs und damit einer Zunahme der Gefährdungssituationen vor Schulen führt.
Wenn sich im Laufe des Einschulungsverfahrens herausstellt, dass die im Stadtteil zur Verfügung gestellten Plätze an den Grundschulen auch nach der Verteilung nicht ausreichen, um alle Kinder in der Region zu versorgen, wird der Deputation ein Vorschlag zur Einrichtung eines weiteren Klassenverbandes unterbreitet, der dann in der Regel an der Schule liegt, die die meisten Anmeldungen hat, natürlich unter der Voraussetzung, dass sie auch die räumlichen Kapazitäten hierfür hat.

Neben der kurzfristigen jährlichen Betrachtung auf der Basis der Daten des Einwohnermeldeamtes, beschäftigen wir uns natürlich auch mit der langfristigen demografischen Entwicklung der Stadtteile. Wenn also beispielsweise viele Kinder in den Kindergärten und den Krippen angemeldet werden, lässt dies auf einen entsprechenden künftigen Bedarf an Schulplätzen schließen. Wenn in einem Stadtteil ein neues Wohngebiet entsteht, hat dies mit großer Sicherheit auch einen Anstieg der Zahl der Einschulungskinder zur Folge, natürlich immer in Abhängigkeit des Ausmaßes der jeweiligen Wohnbebauung. Falls es sich dann andeutet, dass der vorhandene Schulraum künftig nicht mehr ausreichen wird, um die benötigten Klassenzüge einzurichten, werden bauliche Erweiterungen an den Schulen geprüft und erforderlichen falls auf den Weg gebracht. Wenn es sich aber andeutet, dass auch diese Maßnahmen aller Voraussicht nach nicht ausreichen werden, müssen wir in der Tat überlegen, neue Schulen zu gründen.
In der Neustadt haben die eingerichteten Einschulungsplätze in diesem Jahr ausgereicht und es mussten im Rahmen des Einschulungsverfahrens keine zusätzlichen Klassen eingerichtet werden. Aufgrund der Entwicklungen im Stadtteil gehen wir aber davon aus, dass in der Zukunft ein Anstieg der Kinder im schulpflichtigen Alter nicht unwahrscheinlich ist. Insbesondere das geplante Wohngebiet am Werdersee kann sogar den Bau einer neuen Grundschule erforderlich machen. Um diese neunen Entwicklungen steuern zu können, erarbeiten wir für das Stadtgebiet Bremen eine „Schulstandortplanung 2016 bis 2020“ in der die langfristigen Tendenzen und Prognosen berücksichtig werden sollen. Aus diesem Grund sind wir hierzu in Gesprächen mit den zuständigen Ressorts und Beteiligten.

Daneben beobachtet der zuständige Ortsbeirat die Entwicklung auch sehr intensiv und ist in ständigem Kontakt mit der Sozialbehörde und mit meinem Haus. Ich bin sicher, dass dieses Zusammenwirken eine gute Grundlage darstellt, damit wir zusammen die Entwicklungen in der Neustadt so rechtzeitig erkennen können, dass wir für alle Kinder im Stadtteil ausreichend Schulplätze in Wohnortnähe zur Verfügung stellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Quante-Brandt