Wie stehen Sie zur geplanten IFG-Reform, die Antragsberechtigung, Gebühren und Behördentransparenz betrifft? Werden Sie im Bundestag dagegen stimmen?
Sehr geehrte Frau O. B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich lehne die bekannt gewordenen Pläne zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes klar ab. Informationsfreiheit ist kein Luxus und kein Gnadenrecht des Staates, sondern ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle.
Gerade der bisherige Grundsatz ist entscheidend: Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen sollen staatliches Handeln nachvollziehen können, ohne erst ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen zu müssen. Wer Transparenz von einer Vorprüfung abhängig macht, schwächt Kontrolle und schafft neue Hürden.
Auch höhere Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip halte ich für falsch. Informationsfreiheit darf nicht davon abhängen, ob man sich eine Anfrage leisten kann. Hohe Gebühren schrecken ab – besonders Einzelpersonen, kleine Initiativen und gemeinnützige Organisationen.
Natürlich müssen Beschäftigte in Behörden vor Bedrohungen geschützt werden. Dafür gibt es aber gezielte Lösungen. Pauschale Schwärzungen und zusätzliche Geheimhaltung sind keine Antwort auf dieses Problem. Der Staat muss Beschäftigte schützen, ohne demokratische Transparenz abzubauen.
Sollte ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, der die Antragsberechtigung einschränkt, neue Begründungspflichten schafft, Gebühren erhöht oder Behördentransparenz abbaut, werde ich dagegen stimmen.
Die Linke steht für mehr Transparenz, nicht für weniger.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Schötz
