Wie stehen Sie zu einem „Böllerverbot“ durch Privatpersonen zugunsten von fachmännischer Hand ausgerichteter Feuerwerke zu Silvester?
Sehr geehrte Frau T.,
Ich teile hier den Ansatz meines Kollegen Alexander King zur Einschränkung des privaten Böllerns
https://www.alexander-king.de/presse/berliner-politiker-fordern-boeller-verbot
Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi
Weitere Fragen an Fabio De Masi
Dieses Abkommen habe ich in seiner aktuellen Form von Beginn an kritisiert.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Wenn unsere Soldatinnen und Soldaten also keine trockenen Unterhosen haben, liegt das nicht zwingend am Geld.
