Werden Sie für die Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stimmen und damit der psychotherapeutischen Versorgung die Finanzierungsgrundlage entziehen?
Sehr geehrter Herr Droßmann,
psychische Erkrankungen sind nach Auswertungen der Krankenkassen unter den häufigsten Gründen für Krankschreibungen und der Grund für 40 Prozent der Fälle frühzeitigen Ausscheidens aus dem Berufsleben. Gleichzeitig machen ambulante Psychotherapien nur rund ein Prozent der Ausgaben der GKV aus. Zudem helfen ambulante Therapien (ca. 90 Euro/Woche) Probleme und Erkrankungen frühzeitig zu behandeln, Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit zu erhalten und teuere Krankenhausaufenthalte (500 Euro/Tag) zu verhindern. Ist es sozial verantwortbar, die eh schon angespannte Lage (lange Wartezeiten dank Unterversorgung) zu verschlimmern?
Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Reaktion auf die angespannte Finanzlage der GKV und soll weitere Beitragssatzsteigerungen für Versicherte und Arbeitgeber vermeiden. Gleichzeitig ist klar, dass dieses Gesetz nur eine Übergangslösung sein kann. Die notwendigen Strukturreformen – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens – müssen konsequent vorangetrieben werden, um die Versorgung langfristig zu sichern und zu verbessern.
Die SPD-Fraktion trägt den Kompromiss innerhalb der Koalition deshalb mit und hat dem Gesetz zugestimmt.
