Frage an Farid Müller bezüglich Innere Sicherheit

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Farid Müller
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Frage von Steffen S. •

Frage an Farid Müller von Steffen S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Müller,

Ihr Kollege Matthias Güldner, Franktionschef der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, hat sich Ende Juli in einem Kommentar mit dem Titel "Unerträgliche Leichtigkeit des Internets" auf der Internetseite der Welt in äußerst abwertender Weise über Internetnutzer und Gegner des sog. Zugangserschwerungsgesetzes geäußert. Ich gehe davon aus, dass Ihnen dieser Kommentar bekannt ist. Da Sie zum einen Sprecher für Justiz und Medien sind und zum anderen in meinem Wahlkreis zur Wahl stehen, möchte ich gerne wissen, wie Sie zu diesem Kommentar, zum Zugangserschwerungsgesetz im Allgemeinen und zu einer etwaigen Ausweitung der Sperrungen auf andere "problematische" Inhalte, wie "Killerspiele", politische (insbesondere rechtsextreme) Meinungsäußerungen oder ähnliches, stehen.

Mit freundlichen Grüßen
S. Schmitz

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Sehr geehrter Herr Schmitz,

wie Sie auf meiner Site http://www.duell-um-berlin.de sehen können, prangt dort das Logo der Kampagne gegen die Internetsperren gleich auf der Startseite. Schon daraus können Sie ersehen, dass ich die Position von Herrn Güldner nicht teile. Er steht mit seiner Meinung übrigens auch alleine in der Partei, wie der Beschluss des Bundesvorstands meiner Partei vom 27. Juli zeigt. Darin wird die Position von Herrn Güldner explizit zurückgewiesen. Den Text des Beschlusses finden Sie hier: http://tinyurl.com/mpsgax.

Nach meiner Meinung hat Herr Güldner aber auch Formulierungen verwendet, die ich für sachlich unangemessen halte. Es ist nicht richtig, Vertreter einer anderen Meinung pauschal zu unterstellen, sie hätten den Bezug zur Realität verloren. Auch damit ist Herr Güldner ganz sicher nicht mehrheitsfähig.

Zum Zugangserschwerungsgesetz habe ich einen eigenen Artikel auf meiner Website stehen: http://www.duell-um-berlin.de/internet-freiheit/ Kurz gesagt: Kinderpornografie muss wirksam bekämpft werden. Im Internet gilt: Löschen statt sperren.

Ganz nebenbei reißen Sie noch die Problematik von Killerspielen an. In den seltensten Fällen gibt es für ein Phänomen eine einzige Ursache. Daher versucht Frau von der Leyen die Bürgerinnen und Bürger für dumm zu verkaufen, wenn sie den Eindruck erwecken, dass mit einem einfachen Verbot von Killerspielen das Problem der Jugendgewalt zu beseitigen wäre. Für besonders üble Spiele gilt, wie für alle anderen Medien auch, das Verbot der Gewaltverherrlichung, § 131 StGB. Diese Strafvorschrift ist auch eine gute Grundlage zum löschen.

Gleiches gilt für verbotene Meinungsäußerungen: Löschen statt sperren. Wer beleidigt oder zum Rassenhass aufstachelt, macht sich strafbar, derartige Äußerungen können (und werden) bereits heute gelöscht. Recht so. Der Weg, den SPD und CDU mit der Internetsperre beschreiten, schafft intransparente Bürokratien und legt den Grundstein für Zensur, ohne wirksam zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Farid Müller

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