Frage an Farid Müller bezüglich Recht

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Farid Müller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Farid Müller von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller,

im Staatskirchenvertrag steht:
Die Stadt wird darauf hinwirken, dass die Rundfunkanstalten der Kirche angemessene Sendezeiten gewähren. Wo bleibt aber der Gleichbehandlungsanspruch anderer Gruppen?

In den Hamburger Rundfunkanstalten wuden nur die Meinungen des Senats und der beiden privilegierten Kirchen zum Staatskirchenvertrag veröffentlicht. Bitte fragen Sie im Verfassungsausschuss am 11.4.06: Wann werden Vertreter der nichtchristlichen Bevölkerungsmehrheit - zum Beispiel Herr Dr. Carsten Frerk - sich im Rundfunk und im Fernsehen zum Staatskirchenvertrag äußern können? Gilt der Pressekodex(Meinungsvielfalt) auch für Rundfunkanstalten?

Werden Sie diese Fragen stellen?

Falls es keine oder nur ausweichende Antworten gibt: Wird es zu einer Großen Anfrage der
GAL-Fraktion in der Bürgerschaft kommen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

Dieser Passus zur Unterstützung der Medienpräsenz der Kirchen ist bereits im Hamburger Mediengesetz geregelt. So dass auch hier wieder, wie an vielen anderen Stellen des Vertrages, nur schon geltendes Recht in einem Vertrag festgeschrieben wird.

Natürlich stellt sich die Frage der Gleichbehandlung aller Religionen auch in diesem Punkt, weshalb wir Grüne diese Verträge auch mit Skepsis bewerten.Denn der Senat hat bisher nicht deutlich gemacht, warum er nicht auch Verträge mit anderen Bekenntnisgemeinschaften abschließen will bzw. jetzt das Tor öffnet, es auch bei Interesse
nicht einfach verweigern kann.

Zur Frage des Ablaufs in der Anhörung im Verfassungsausschuss, erst einmal werden die Experten zu Wort kommen. Der Ausschuss wird die Anhörung dann auswerten (jede Fraktion für sich) und den Senat dann mit Fragen und Ergebnissen erneut konfrontieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller

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