Frage an Florian Hahn bezüglich Finanzen

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Florian Hahn
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Frage von Andreas K. •

Frage an Florian Hahn von Andreas K. bezüglich Finanzen

Lieber Herr Hahn,

im kurzen Video (http://www.youtube.com/watch?v=U2-m3tfEbaY) wird der ESM-Vertrag kurz kritisch analysiert. Ich frage mich, ob:

a) die herausgegriffenen Paragraphen Ihrer Meinung richtet wiedergegeben sind (wenn nicht, welche nicht)?

b) und wie Sie zu den Vorwürfen stehen (Stimmen Sie dem zu und sehen sie den ESM als "notwendiges Übel")

liebe Grüße
Andreas Kraushaar

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CSU

Sehr geehrter Herr Kraushaar,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 15. Juli 2012 zum Thema „Finanzen“.

In dem von Ihnen angesprochenen Video ( http://www.youtube.com/watch?v=U2-m3tfEbaY ), wurden offensichtlich relevante Bestandteile einzelner Artikel des ESM-Vertrages vom 2. Februar 2012 bewusst nicht in die getätigten Schlussfolgerungen mit einbezogen.

Im Einzelnen sind dies:

Artikel 9 (Kapitalabrufe): Hier bleibt im Video unerwähnt, dass es sich bei besagtem Kapital um „genehmigtes Kapital“ handelt. Im Falle Deutschlands bedeutet dies, dass kein Kapital abgerufen werden kann, welches nicht zuvor durch den Deutschen Bundestag bewilligt wurde.

Artikel 10 (Veränderungen des genehmigten Stammkapitals): An dieser Stelle fehlt im Video die Information, dass Veränderungen des genehmigten Stammkapitals erst erfolgen können, „nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben“. Das bedeutet wiederum, dass auch eine Veränderungen des genehmigten Stammkapitals nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages vorgenommen werden darf.

Artikel 35 (Persönliche Immunitäten): Im Video werden hierzu zwei wichtige Absätze des Artikels 35 nicht berücksichtigt.

„(2) Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitäten des Vorsitzenden des Gouverneursrats, der Mitglieder des Gouverneursrats, der stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, der Mitglieder des Direktoriums, der stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie des Geschäftsführenden Direktors in dem Maße und zu den Bedingungen, die er bestimmt, aufheben.
(3) Der Geschäftsführende Direktor kann diese Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbstaufheben.“

Sämtliche Zitate sind den jeweiligen Artikeln im „Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“ entnommen. Diesen können Sie zusammen mit dem „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus“ auch unter folgendem Link nachlesen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709045.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Florian Hahn
Mitglied des Deutschen Bundestages

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